Polizei-News Gifhorn, 27.12.25: Gemeinsame Pressemitteilung von Stadt Gifhorn und Polizeiinspektion Gifhorn zum Jahreswechsel 2025/2026
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Weißbrod
Erstellt von Team Datenjournalismus
27.12.2025 09.33
Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist die Polizeiinspektion Gifhorn gemeinsam mit der Stadt Gifhorn erneut auf die geltenden Regelungen rund um Silvester hin. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern einen friedlichen, sicheren und unbeschwerten Start ins neue Jahr zu ermöglichen - mit Rücksicht auf Mitmenschen, Einsatzkräfte sowie schutzbedürftige Einrichtungen.
Die Polizei wird in der Silvesternacht verstärkt im gesamten Stadtgebiet sowie im Landkreis präsent sein. Bei Verstößen gegen die beim Abbrennen von Feuerwerk geltenden Verbots- und Abstandsregelungen werden die Beamtinnen und Beamten konsequent einschreiten. Daneben wird ein weiterer Fokus auf die Sicherheit im Straßenverkehr gelegt, um Unfälle durch Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss zu verhindern.
Die Leiterin der Polizeiinspektion Gifhorn, Leitende Polizeidirektorin Carmen Scholze, betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung gegenseitiger Rücksichtnahme und Regelakzeptanz: "Silvester ist für viele Menschen ein Anlass zum Feiern, gleichzeitig aber auch eine der einsatzintensivsten Nächte des Jahres für Polizei und Rettungskräfte. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll zu handeln, die geltenden Regeln einzuhalten und unsere Einsatzkräfte nicht zu gefährden. Mit gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme können wir gemeinsam für einen friedlichen und sicheren Jahreswechsel sorgen."
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Gifhorn auf folgende Grundsätze hin, die generell für das Abrennen von Pyrotechnik zu beachten sind:Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist grundsätzlich verboten. Unter unmittelbarer Nähe ist ein Abstand von 300 m gemeint. Besonders brandempfindliche Gebäude sind beispielsweise Naturdenkmäler, Fachwerkhäuser, Reetdächer, Bahnanlegen etc. Damit ist ein Feuerwerk z. B. im Steinweg und rund um den Steinweg, in der Torstraße, der Celler Straße und im überwiegenden Teil des Ortsteils Winkel grundsätzlich nicht möglich, da hier mehrere Fachwerkhäuser stehen und somit die erforderlichen Abstände nicht mehr eingehalten werden können.
Außerdem appelliert die Stadt an die Feiernden, beim Zünden der Feuerwerke unbedingt die Sicherheitshinweise der Herstellerfirmen zu beachten - zum eigenen Schutz und zum Schutz der umstehenden Personen. Lassen Sie Kinder und Jugendliche Feuerwerk nur unter Aufsicht nutzen und beseitigen Sie bitte ihre Böllerreste spätestens am Neujahrstag.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Gifhorn vom 27.12.2025 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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