Polizei-News Gießen, 22.12.25: Zoll warnt - Hände weg vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland
Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Tobias Arhelger
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.12.2025 10.40
Der Jahreswechsel rückt näher - und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuer-werk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher - allein 2024 waren es bundesweit über sieben Tonnen. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.
Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. "Derartige Pyrotechnik wird daher bei unseren Kontrollen konsequent beschlagnahmt. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar", so Michael Bender, der Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen.
Kontrolleinheiten des Hauptzollamtes Gießen haben im vergangenen Jahr fast eine Tonne illegale Pyrotechnik aus dem Verkehr gezogen. Der größte Teil wurde in Paketzentren entdeckt und stammte aus Onlinebestellungen in Osteuropa.Und auch in diesen Tagen hat der Zoll schon jede Menge illegale Böller sichergestellt.
"Wir können nur eindringlich warnen: Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben", betont Bender, "nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen."
Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Spreng-stoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Gießen vom 22.12.2025 gegen 10:03 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Aktuelles aus Gießen und Umgebung:
- Polizeifahndung Gießen, 21.12.25: Vermisster 13-Jähriger ist wieder da.
- Polizei-News Gießen, 21.12.25: LK Gießen - Suche nach Vermisstem 13-Jährigen
- Polizei-News Gießen, 20.12.25: Wohnungsbrand
- Polizei-News Giessen, 19.12.25: Große Spendenübergabe - 1.029 Tafeln Schokolade unterstützen Ukraine-Hilfsaktion kurz vor Weihnachten
- Polizei-News Giessen, 19.12.25: STADT + KREIS GIESSEN - 16-jährige Angelina Kristin J. vermisst