Polizei-News Regensburg, 11.11.25: Regensburger Zoll entdeckt nicht angemeldeten Goldschmuck im Wert von 8.500 Euro auf A3 bei Hofschlag
Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Dominik Totaro
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.11.2025 09.17
Eine Zöllnerin und ein Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg des Hauptzollamts Regensburg haben Ende Oktober einen 55-jährigen türkischen Staatsangehörigen auf der A3 bei Hofschlag kontrolliert. In seinem Fahrzeug entdeckten sie nicht angemeldeten Goldschmuck im Gesamtwert von rund 8.500 Euro.
Der Mann war auf der Heimreise aus der Türkei, als er gegen 8:30 Uhr auf dem Parkplatz Hofschlag angehalten wurde. Auf Nachfrage gab er an, keine anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Bei der Kontrolle fanden die Zöllner jedoch ein Schmuckkästchen mit zwei Armreifen und einer Kette. Laut vorgelegten Rechnungen hatten die Schmuckstücke einen Wert von 5.000 Euro für die Armreifen und 3.518,88 Euro für die Kette. Einen Verzollungsnachweis konnte der Mann nicht vorlegen.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die fälligen Einfuhrabgaben von 1.618,59 Euro zahlte er noch vor Ort. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er weiterreisen. Die weitere Bearbeitung übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle Bamberg.
"Auch bei der Rückreise aus dem Urlaub gilt: Waren, die bestimmte Wertgrenzen überschreiten, müssen beim Zoll angemeldet werden", erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. "Wer dies unterlässt, riskiert nicht nur die Nachzahlung der Einfuhrabgaben, sondern auch ein Strafverfahren."
Hintergrund:
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat gelten unterschiedliche Freigrenzen, abhängig vom benutzten Verkehrsmittel:Reisende, die auf dem Landweg (z. B. mit Auto, Bus oder Bahn) nach Deutschland einreisen, dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei mitbringen.
Für Flug- und Seereisende liegt die Freigrenze bei 430 Euro.Waren, die diese Wertgrenzen überschreiten - insbesondere Schmuck, technische Geräte oder andere Luxusgüter - müssen beim Zoll angemeldet und ordnungsgemäß verzollt werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Regensburg vom 11.11.2025 gegen 08:45 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
roj/news.de