Polizei-News München, 14.10.25: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Feststellungen der Bundespolizeidirektion München
Unerlaubter Aufenthalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / pattilabelle
Erstellt von Team Datenjournalismus
14.10.2025 14.05
Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im
I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen
Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis September 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.
Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg)
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem30. September 2025 (einschließlich) getroffen:
13.527 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 10.648 / davon CZE: 2.879)
8.120 (davon AUT: 7.376 / davon CZE: 744) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
482 (davon AUT: 430 / davon CZE: 52) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreisegehindert,
751 (davon AUT: 703 / davon CZE: 48) Schleuser wurden vorläufig festgenommen,
als Beifang konnten 2.701 (davon AUT: 2.169 / davon CZE: 532) offene Haftbefehle vollstreckt sowie
173 (davon AUT: 134 / davon CZE: 39) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrumfestgestellt werden.
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. September 2025 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 5.154 davon AUT: 3.933 davon CZE: 1.221
Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 3.389 davon AUT: 3.029 davon CZE: 360
Davon § 18 (2) AsylG: 207 davon AUT: 195 davon CZE: 12
Vulnerable Gruppen: 28 davon AUT: 27 davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 173 davon AUT: 147 davon CZE: 26
Schleuser: 339 davon AUT: 324 davon CZE: 15
Haftbefehle: 1.181 davon AUT: 943 davon CZE: 238
PMK-Treffer: 81 davon AUT: 61 davon CZE: 20
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 14.10.2025 gegen 13:28 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++