Polizei-News Oldenburg, 10.10.25: Warnung zur Nutzung von Elektrofahrrädern mit Gasgriff
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Friso Gentsch
Erstellt von Team Datenjournalismus
10.10.2025 10.42
Derzeit fallen den Kolleginnen und Kollegen im Ammerland und in Oldenburg vermehrt sogenannte Elektrofahrräder mit Gasgriff auf. Die Polizei möchte daher die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisieren.
Im deutschen Straßenverkehr gelten Fahrräder mit Motorunterstützung bis 25 km/h, sogenannte Pedelecs, als Fahrräder. Elektrofahrräder mit einem Gasgriff, die den Motor auch ohne Treten aktivieren, werden hingegen rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Ausnahme ist hierbei die sogenannte Anfahr- oder Anschiebhilfe bis 6 km/h.
Wichtige Hinweise bei E-Bikes mit Gasgriff:
Modelle mit einer Leistung bis 500 Watt und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h benötigen:
o Eine gültige Betriebserlaubnis
o Ein Versicherungskennzeichen
o Für Fahrer geboren ab dem 1. April 1965 eine Mofa-Prüfbescheinigung
Bußgelder bei Verstößen:
o Keine Betriebserlaubnis: 50 Euro, bei Gefährdung 90 Euro plus1 Punkt in Flensburg und Stilllegung des Fahrzeugs
o Kein Versicherungskennzeichen: 40 Euro
o Keine Mofa-Prüfbescheinigung: 20 Euro
Achtung:
Diese E-Bikes unterliegen der 0,5 Promille-Grenze und dürfen Radwege nur mit dem Zusatzschild "E-Bikes frei" nutzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt vom 10.10.2025 gegen 10:09 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Mehr aktuelle Meldungen aus der Region und Deutschland finden Sie in unserem Polizeiticker.
roj/news.de