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Polizei-News Neckar-Odenwald-Kreis, 07.10.25: Auto überschlagen und zerstörte Biberdämme

Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

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Obrigheim: Auto überschlägt sich in Rechtskurve

Am Montagmorgen überschlug sich eine 30-Jährige mit ihrem PKW auf der Landstraße 590 bei Obrigheim.. Gegen 8 Uhr war die BMW-Fahrerin auf der regennassen Fahrbahn von Hüfenrat in Fahrrichtung Asbach unterwegs, als sie vermutlich aufgrund von nicht an die Witterungsbedingungen angepasster Geschwindigkeit ins Rutschen geriet. Bei dem Versuch die Kontrolle über das Fahrzeug wieder zu erlangen, übersteuerte die Fahrerin den Wagen und kam in einer langgezogenen Rechtskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. Dabei prallt das Auto gegen einen Leitpfosten und die sich neben der Fahrbahn befindlichen Böschung, was schließlich dazu führte, dass sich der Wagen überschlug und schließlich auf dem Dach liegend zum Stillstand kam. Die 30-Jährige zog sich hierbei leichte Verletzungen zu. Das Auto im Wert von ca. 5000 Euro erlitt durch den Unfall einen Totalschaden. Die L590 musste zeitweise komplett gesperrt werden. Die Feuerwehren aus Obrigheim und Asbach waren vor Ort. Aufgrund austretender Betriebsstoffe musste die Straße darüber hinaus anschließend durch eine Firma gereinigt werden.

Buchen-Götzingen: Biberdamm widerrechtlich zerstört

Im Zeitraum vom 08. bis 29. September zerstörte ein Unbekannter in Buchen-Götzingen am Rinschbach den Lebensraum eines streng geschützten Bibers. Die beiden teilweise zerstörten Biberdämme befinden sich ober- und unterhalb der Brücke zum Steinbruch. Hier wurde in den Biberhauptdamm, oberhalb der Brücke neben einem Drainagerohr, eine etwa 60cm Tiefe Scharte in den Damm eingebracht. Am zweiten Hauptdamm, 100 Meter unterhalb der Brücke, wurde der Damm etwa 3 Meter breit mittig abgetragen. Wer kann Hinweise zum Auffinden des Unbekannten Biberfeindes geben? Zeugen werden gebeten sich beim Fachbereich Gewerbe/Umwelt des Polizeireviers Tauberbischofsheim unter Tel. 09341/81-0 zu melden.Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der streng geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dies stellt eine Straftat dar.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Heilbronn vom 07.10.2025 gegen 10:44 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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