Polizei-News Aachen, 26.09.25: Aachener Zoll deckt roten Diesel auf, Fahrzeugbesitzer streicht Dieselfilter zur Steuerhinterziehung
Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H
Erstellt von Team Datenjournalismus
26.09.2025 11.17
Immer wieder stellen die Beamtinnen und Beamten des Zolls im Rahmen ihrer stichprobenartigen Kontrollen fest, dass sich im Tank mancher Fahrzeuge Heizöl statt Diesel befindet. Derzeit häufen sich die Aufgriffe im Bezirk des Hauptzollamts Aachen.
In einem aktuellen Fall hatte ein Fahrzeugbesitzer den Dieselfilter mit Farbe angestrichen, mutmaßlich um die Sichtprüfung zu erschweren und die Steuerhinterziehung zu verschleiern. Um schnell erkennen zu können, ob es sich um steuerbegünstigtes Heizöl oder um Dieselkraftstoff handelt, wird Heizöl grundsätzlich unter anderem mit einem roten Farbstoff versehen.
Was umgangssprachlich als "Heizölverdieselung" bezeichnet wird, beschreibt einen Vorgang, bei dem steuerbegünstigtes Heizöl statt Diesel in Kraftfahrzeugen verwendet wird, um Kosten zu sparen. Energieerzeugnisse, die zum Heizen vorgesehen sind, unterliegen einem niedrigeren Steuersatz als solche, die als Kraftstoff verwendet werden.
Da Heizöl für den Einsatz in Dieselmotoren nicht vorgesehen ist und steuerlich anders behandelt wird, ist diese Praxis nicht nur illegal und wird als Steuerhinterziehung geahndet, sondern kann auch zu Motorschäden durch mangelnde Schmierung oder zu erhöhten Schadstoffemissionen führen.
Der Einsatz der Beamtinnen und Beamten ist zudem wichtig, da sich manche Speditionen auf diese Weise einen illegalen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Bei den Kontrollen entnehmen die Zöllnerinnen und Zöllner eine Kraftstoffprobe aus dem Fahrzeugtank. Wird statt Dieselkraftstoff steuerbegünstigtes Heizöl festgestellt, ist die Steuer für das gesamte Fassungsvermögen des Tanks zu entrichten, unabhängig davon, wie viel Heizöl sich tatsächlich noch darin befindet. Dass für das Heizöl eventuell bereits eine abweichende Energiesteuer gezahlt wurde, bleibt unberücksichtigt. Die Straftat der Steuerhinterziehung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Aachen vom 26.09.2025 gegen 10:39 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de