Polizei-News Münster, 02.09.25: Zoll ermittelt in Borken: Verstöße bei Gastronomie wegen illegalem Aufenthalt und Mindestlohn
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Soeren Stache
Erstellt von Team Datenjournalismus
02.09.2025 12.35
Bei Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in gastronomischen Einrichtungen im Kreis Borken hat der Zoll am vergangenen Sonntagabend (31.08.2025) zahlreiche Verstöße festgestellt, darunter illegaler Aufenthalt, die fehlende Meldung zur Sozialversicherung sowie Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns.
Neun Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hatten am Sonntagabend gemeinsam mit drei Beschäftigten des Ausländeramtes sowie zwei Kräften der Kreispolizeibehörde Borken insgesamt fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen im Kreis Borken geprüft. Bereits im ersten Betrieb trafen sie auf eine 68 Jahre alte Beschäftigte, die über keine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügte. Der Zoll leitete daraufhin Ermittlungsverfahren gegen sie sowie ihren Arbeitgeber ein.
Noch schlechter stand es in einem weiteren Restaurant: Neben einem Mann, der ebenfalls keine Aufenthaltsgenehmigung hatte, stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass zwei Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren und eine weitere Beschäftigte nicht den Mindestlohn erhielt. Auch hier leitete der Zoll Ermittlungsverfahren ein.
In einem dritten Betrieb waren ebenfalls Beschäftigte ohne Meldung zur Sozialversicherung tätig. Außerdem führten zwei Beschäftigte ihren Ausweis nicht mit sich - entgegen der Vorschrift für die Gastronomie. Auch hier schließen sich weitere Ermittlungen an.
Darüber hinaus leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine Beschäftigte ein, die sich der Befragung durch den Zoll verweigerte.
"Es ist erschreckend, dass die Kolleginnen und Kollegen derart viele Verstöße an einem einzigen Abend aufgedeckt haben", sagt Goswin Brehe, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Dienstsitz Gronau, beim Hauptzollamt Münster. "Das zeigt, dass unsere Prüfungen wichtig sind, um ehrliche Betriebe vor verbotenen Praktiken ihrer Konkurrenz zu
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Münster vom 02.09.2025 gegen 12:03 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de