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Polizei-News Krauschwitz, 28.08.25: Der eine musste ins Gefängnis, der andere reiste weiter

Verkehrskontrolle für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Gerhard Seybert

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Auf der Grenzbrücke in Krauschwitz (S 127) und auf der Autobahnbrücke bei Görlitz nahm die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen in der vergangenen Nacht zwei polnische Bürger (34, 37) fest.

Den Festnahmen lagen Haftbefehle zugrunde, im Falle des 34-Jährigen sogar gleich zwei.

Dabei wurde der erste Haftbefehl im Mai des vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft Görlitz ausgefertigt. Der Verurteilte hatte in diesem Zusammenhang eine Strafe i. H.v. 1.200,00 Euro (Amtsgericht Weißwasser wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz) nicht beglichen. Der zweite Haftbefehl kommt von der Staatsanwaltschaft aus Cottbus. Er datiert auf Anfang Juni dieses Jahres und war ebenfalls wegen einer offenen Geldstrafe i. H.v. 1.800,00 Euro (Amtsgericht Lübben (Spreewald) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) zustande gekommen. Weil dem Ergriffenen die fälligen 3.000,00 Euro fehlten, wurde er von Krauschwitz unmittelbar in ein Gefängnis gebracht.

Besser erging es dem 37-Jährigen. Er war in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu bedienen. Deshalb sprach später nicht gegen seine Weiterreise. Das Amtsgericht Dresden hatte ihn wegen Diebstahls im April des vergangenen Jahres verurteilt. Vor acht Tagen folgte dann ein Vollstreckungshaftbefehl der Dresdener Staatsanwaltschaft.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf vom 28.08.2025 gegen 12:49 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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