Polizei-News Köln, 27.08.25: Kölner Lichter - Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung
Feuer für das Presseportal Bild: Adobe Stock / yelantsevv
Erstellt von Team Datenjournalismus
27.08.2025 12.59
Die beliebte Musik- und Feuerwerksveranstaltung "Kölner Lichter" ist nach einer fünfjährigen Pause zurück.
Für einen störungsfreie Anreise der Besucher erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für
die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof sowie Bahnhof Köln Messe/Deutz, vom 30. August bis 31. August 2025,
eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen.
Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten bzw. diesen
betreten.
Ein "Mitführen" eines gefährlichen Gegenstandes liegt dann vor, wenn dieser mit der Möglichkeit
eines unmittelbaren Zugriffs, beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung
oder Tasche aufbewahrt wird.
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der-
bundespolizeidirektion-sankt-augustin-fuer-die-bahnhoefe-koeln-hbf-und-koeln-messe/deutz
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 27.08.2025 gegen 12:26 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de