Polizei-News Kreis Soest, 27.08.25: Gefährliche Kinderscooter - Polizei warnt vor illegaler Nutzung im Straßenverkehr
Polizeimeldung: Verkehrskontrolle Bild: Adobe Stock / Gerhard Seybert
Erstellt von Team Datenjournalismus
27.08.2025 09.19
Immer häufiger stellen Polizeibeamte fest, dass Kinder im öffentlichen Verkehrsraum mit elektrisch betriebenen Kinderscootern unterwegs sind, die Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h erreichen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung solcher Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr verboten ist.
Zulässig sind maximal 6 km/h
Elektrische Kinderscooter dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur betrieben werden, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h beträgt - vergleichbar mit elektrisch angetriebenen Kinderautos. Schnellere Modelle sind dort nicht erlaubt und dürfen lediglich auf privatem Gelände genutzt werden.
Eltern machen sich strafbar
Lassen Eltern ihre Kinder dennoch mit einem schnelleren Scooter im öffentlichen Raum fahren, können sie sich strafbar machen. In solchen Fällen leitet die Polizei ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Hohe Unfall- und Haftungsgefahr
Die Benutzung von schnellen Scootern durch Kinder birgt erhebliche Gefahren:
Erhöhtes Unfallrisiko - Kinder können sich selbst schwer
verletzen oder andere gefährden.
Haftungsprobleme - Im Falle eines Unfalls kann es vorkommen,
dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Eltern müssen
dann unter Umständen selbst für teure Schäden an anderen
Fahrzeugen, Personen oder Eigentum aufkommen.
Ferner liegt der weitere Straftatbestand "Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz als Fahrzeugführer" und als
Elternteil "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als
Fahrzeugführer als Halter/Erwerber" sowie zusätzliche
Bußgeldtatbestände vor.
Polizei rät: Bedienungsanleitung genau prüfen
Beim Kauf von Kinderscootern sollten Eltern unbedingt die Bedienungsanleitung und das Kleingedruckte lesen. Dort ist oft vermerkt, dass die Geräte höhere Geschwindigkeiten erreichen können. Außerdem sollten Eltern sich vorab über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren.
Hinweis der Polizei:
"Wir appellieren an alle Eltern, ihre Kinder zu schützen und sich über die rechtlichen Vorschriften zu informieren. Schnelle Kinderscooter gehören nicht in den öffentlichen Straßenverkehr - die Gefahren sind erheblich."
Hinweis für die Medienvertreter: Das angehängte Bild darf zur Berichterstattung zu dieser Pressemeldung gerne genutzt werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Soest vom 27.08.2025 gegen 08:38 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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