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Polizei-News Röbel, 25.08.25: Mit falschem Euroschein bezahlt - Polizei warnt vor möglichen weiteren Fällen

Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

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Am 23.08.2025 erhielt das Polizeirevier Röbel Kenntnis davon, dass in einem Restaurant in der Hohen Straße in Röbel soeben ein Gast mit einem gefälschten 50EUR-Schein bezahlt habe.

Durch eine Mitarbeiterin wurde gemeldet, dass ein Jugendlicher gegen 17:40 Uhr das Restaurant betrat und ein Getränk mit einem 50EUR-Schein bezahlte. Erst als der Junge schon weg war, bemerkte die Verkäuferin, dass es sich um eine Fälschung handeln muss.

Aufgrund einer Personenbeschreibung und Zeugenaussagen vor Ort konnte ein möglicher Tatverdächtiger bekannt gemacht werden. Ob es sich am Ende wirklich um den Täter handelt, müssen die Ermittlungen der Polizei zeigen.

Bei dem 50EUR-Schein handelt es sich um eine Kopie ohne jegliche Sicherheitsmerkmale eines Geldscheins. Rechts neben der abgebildeten Zahl in braun steht untereinander EURO, EYP(OMEG-Zeichen), COPY. Auf der anderen Seite des Geldscheines steht auf der linken Seite klein in Braun "ONLY FOR MOTION PICTURE PURPOSES - COPY". Bislang wird vermutet, dass es sich um Film- und Theatergeld handeln könnte.

Um sich vor dem ungewollten Annehmen von Falschnoten zu schützen, rät die Polizei zur Anwendung unterschiedlicher Möglichkeiten. Fühlen Sie die Banknote: Echte Geldscheine verfügen über fühlbare Druckelemente. Sehen Sie genau hin: Achten Sie auf Wasserzeichen, den Sicherheitsfaden und feine Mikroschrift. Kippen Sie den Schein: Hologramme und Farbwechsel bei Zahlen oder Symbolen verraten, ob es sich um echtes Geld handelt. Unter UV-Licht zeigen echte Banknoten zudem fluoreszierende Fasern und spezielle Sicherheitsmerkmale. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Geldschein mit einem Prüfgerät zu kontrollieren oder die Annahme zu verweigern. Wer den Verdacht hat, Falschgeld erhalten zu haben, sollte sich umgehend an die Polizei wenden und keine eigenen Nachforschungen anstellen. Das Inverkehrbringen von Falschgeld - selbst wenn dies unbeabsichtigt geschieht - kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Neubrandenburg vom 25.08.2025 gegen 14:03 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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