Polizei-News Warin (Landkreis Nordwestmecklenburg), 19.08.25: PKW-Fahrer verunfallt nach Flucht vor Kontrolle, Ermittlungen gegen 42-Jährigen
Verkehrskontrolle für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rüdiger Kottmann
Erstellt von Team Datenjournalismus
19.08.2025 11.45
Die Kriminalpolizei ermittelt, nachdem der Fahrer eines Opel am Abend des 18.08.2025 versucht hatte vor einer Verkehrskontrolle der Polizei Bützow zu fliehen. Zuvor waren bei der Polizei Hinweise zu dem 42-jährigen Fahrer eingegangen, dass dieser nicht nur ohne die notwendige Fahrerlaubnis, sondern zudem auch unter erheblichem Einfluss alkoholischer Getränke zwischen den Ortschaften Wendorf und Warin unterwegs sei.
Gegen 20:15 Uhr beabsichtigten die alarmierten Polizeikräfte den Opel im Neuklosterweg in Warin einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Das Fahrzeug beschleunigte jedoch sofort stark und der mutmaßliche Tatverdächtige versuchte sich durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von den eingesetzten Polizeikräften zu entfernen. Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten des Fluchtfahrzeugs sowie zunehmend schlechter Sichtverhältnisse (aufgewirbelter Staub/Sand) mussten die eingesetzten Polizeikräfte ihre Geschwindigkeit jedoch deutlich reduzieren. Mehrere Hundert Meter später hätte der Fahrer des Opel augenscheinlich die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, wodurch er von dem unbefestigten Weg abkam, sich mehrfach überschlug und auf dem angrenzenden Feld auf dem Dach liegend zum Stillstand kam. Die Beamten konnten den 42-Jährigen Deutschen aus dem Fahrzeug befreien. Glücklicherweise trug der Mann nur leichte Verletzungen im Gesicht davon. Abseits der örtlichen Erstversorgung durch Kräfte des Rettungsdienstes war keine weiterführende medizinische Behandlung notwendig. Ein durchgeführter Alkoholtest erhärtete schließlich den ursprünglichen Hinweis auf die Beeinflussung durch alkoholische Getränke - 2,16 Promille. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wird gegenwärtig mit 6.000 Euro beziffert.
Der aus der Umgebung stammende Unfallfahrer muss sich nun u.a. wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrweise und der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Angaben zum entstandenen Sachschaden liegen indes nicht vor.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rostock vom 19.08.2025 gegen 11:05 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de