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Polizei-News Rastatt, 31.07.25: Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter

Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand

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Die auffällige Fahrweise einer 16-jährigen E-Scooter-Fahrerin auf dem Fahrradweg von Rastatt-Plittersdorf kommend in Fahrtrichtung Rastatt, hat am Donnerstag zu einer Verkehrskontrolle geführt. Gegen 1:00 Uhr wurde die Fahrerin einer Kontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Die 16-Jährige erwartet nun eine Strafanzeige.

Präventionshinweise der Polizei:

  • Für den E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für das

        Auto, das Elektrokleinstfahrzeug darf aber schon ab 14    Jahren geführt werden.
  • Alkohol und Drogen sind verboten. Es gelten dieselben

        Regeln und Grenzwerte  wie beim Autofahren. Das heißt,    wer mit  0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt    begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro    Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in    Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt    sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende    alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits    ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Zu beachten ist, dass ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt.

  • Als Nutzer tragen Sie große Verantwortung, da die

        Fahrzeuge schnell eine hohe Geschwindigkeit erreichen und    wenig Halt und Stabilität bieten.
  • Mit E-Scootern muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder

        Fahrradstraßen gefahren werden. Falls diese nicht    vorhanden sind, ist auf der Straße zu fahren.    erlaubt dies ausdrücklich.
  • Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.

        Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen    hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist nicht    erlaubt.
  • Es besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, wir empfehlen

        aber unbedingt, sich mit einem Helm zu schützen.
  • Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Offenburg vom 31.07.2025 gegen 11:33 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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