Polizei-News Augsburg/Schwaben, 28.07.25: Augsburger Zöllner entdecken Hundewelpen
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Oliver Berg
Erstellt von Team Datenjournalismus
28.07.2025 08.16
Sechs Hundewelpen im Alter von etwa acht bis 16 Wochen fanden Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswerge des Hauptzollamts Augsburg kürzlich bei einer Kontrolle auf der BAB 8 Anschlussstelle Leipheim. Die Malteser Welpen wurden in zwei Katzentransportboxen auf der Ladefläche eines Sprinters transportiert. Zoll- und veterinärrechtliche Dokumente konnte der Fahrer für die Tiere nicht vorweisen.
Die Beamten zogen den Sprinter mit moldawischen Kennzeichen aus dem fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren. Beim Blick auf dessen Ladefläche, stellten die Zöllner zwei Transportboxen fest. Die Boxen sind eigentlich für den Transport einzelner Katzen vorgesehen, jedoch befanden sich darin jeweils drei Hundewelpen. Die Hunde waren auf dem Weg von Moldau nach Belgien. Dort waren sie laut Aussage des Fahrers für dessen Familie und Nachbarschaft bestimmt. Die hinzugezogene Tierärztin des Veterinäramts Günzburg bestätigte das Fehlen der für die Einreise in die EU erforderlichen Dokumente und Impfungen als auch eine unzureichende Größe der Transportboxen. Die Welpen befanden sich abgesehen von einem hochgradigen Zeckenbefall in einem guten gesundheitlichen Zustand.
Aufgrund der Verstöße wurden die sechs Hundewelpen vom Veterinäramt sichergestellt. Anschließend wurden sie dem Tierheim Günzburg übergeben. Dort werden die Welpen versorgt und nach erforderlicher Quarantäne und Impfung an neue Besitzer vermittelt. Das Veterinäramt Günzburg leitete zudem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der tierschutzwidrigen Transportbedingungen und der Nichteinhaltung von tierseuchenrechtlichen Bestimmungen ein.
Zusatzinformationen:
Für Hunde, Katzen und Frettchen (sogenannte Heimtiere) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Bei der Einreise oder Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat mit einem Heimtier (somit auch nach einem Urlaub außerhalb der EU) müssen verschiedene Dinge beachtet und mitgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter zoll.de im Bereich "Privatpersonen", Thema "Reisen".
Das Veterinäramt Günzburg weist darauf hin, dass generell bei allen Tiertransporten aus Drittländern aber auch innerhalb der EU tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Augsburg vom 28.07.2025 gegen 07:33 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de