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Polizei News für Hameln, 30.06.2025: Bundeswehr ändert Streckenführung, keine Sperrung der K26, Polizei warnt vor Gefahren und Verkehrsbeeinträchtigungen.

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Jens Büttner

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Wie bereits am 26.6.25 durch Presseveröffentlichung mitgeteilt, beabsichtigt die Bundeswehr am 1.7.25 eine Verlegeübung auf den Straßen im westlichen Landkreisteil Hameln-Pyrmonts durchzuführen.

Es sollen am 1.7.25 beginnend in den frühen Morgenstunden bis zum Abend rund 500 Militärfahrzeuge in rund 20 Kolonnen durch die Gemeinde Aerzen, die Stadt Hameln und die Stadt Hess. Oldendorf verlegen, wobei in Hameln und Großenwieden über die Weser verlegt wird.

Kurzfristig hat die Bundeswehr nun die Streckenführung abgeändert. Die Änderung betrifft wesentlich die Landesstraße 432 und die Kreisstraße 26 im Bereich der Aerzener Gemeindeteile Grupenhagen und Posteholz, sowie im Bereich der K26 in den Oldendorfer Stadtteilen Wahrendahl und Hemeringen (Ortsdurchfahrt):

Vorgenannte Straßen sind -entgegen der langfristig getroffenen Absprachen- nach den jetzt kurzfristig neuen Planungen der Bundeswehr NICHT mehr betroffen und werden NICHT mehr befahren. Somit entfällt die vorgeplante Sperrung der Serpentinenstrecke bei Posteholz und die K26 ist durchgängig befahrbar für alle Verkehrsteilnehmer. Ab 3.7.25 wird dann dort die vorgeplante Baustelle zwischen Wahrendahl und Posteholz nach den Planungen des NLSTBV eingerichtet.

Am Manövertag am 1.7.25 müssen Verkehrsteilnehmer auf folgenden Strecken nun noch mit Gefahrenstellen und Verkehrsbeeinträchtigungen rechnen (Stand 30.6.25, 12h):

Bundesstraße 1 (zwischen Grießem über Reher, Aerzen, Groß und Klein Berkel, bis Hameln, Brückenkopf)

Landesstraße 433 zwischen Hameln und Großenwieden (insbesondere Vorsicht an den Bundeswehrzufahrten zur Weserquerung in Höhe Rennacker und Großenwieden)

Bundesstraße 83 zwischen Hameln und Deckbergen.

Die Polizei rät den Verkehrsteilnehmern für das Manöver am 1.

Juli:

  • Die Kolonnen gelten als ein Fahrzeug und dürfen zusammenbleiben,

    auch bei roten Ampeln! Überholen Sie Kolonnen nicht - zu ihrer

    eigenen Sicherheit!

  • Drängeln Sie sich nicht zwischen Fahrzeuge der Kolonne!

  • Queren Sie eine Kolonne nicht, auch wenn Fahrzeugabstände größer

    sind!

  • Planen Sie im Berufs- und Schülerverkehr mehr Zeit ein.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden vom 30.06.2025 gegen 14:22 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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