Polizeimeldungen für Hamburg, 17.06.2025: Zoll führt Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durch // 55 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Hamburg im Einsatz
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Soeren Stache
Erstellt von Team Datenjournalismus
17.06.2025 15.22
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung war auch die FKS in Hamburg beteiligt. Dabei wurden zwei Großbaustellen einer risikoorientierten Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche unterzogen. "Durch Personenbefragungen überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden" , so Pressesprecher Oliver Bachmann.
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
"Die Prüfungen zogen sich bis in den Nachmittag. Dabei wurden 28 Sachverhalte festgestellt, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern", erläutert Bachmann. "Mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften wurden dabei viermal registriert. 19 weitere mögliche Verstöße, die das Vorenthalten von Arbeitsentgelt betreffen und vier Fälle der möglichen Ausländerbeschäftigung wurden des Weiteren aufgezeichnet."
An diese Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Hamburg vom 17.06.2025 gegen 14:43 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de