Gesundheit

Wespenstiche vorbeugen: Wespen-Alarm aktuell! DAS sollten Sie jetzt lieber vermeiden

Wespen sind in diesem Jahr eine echte Plage.  Bild: dpa

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Je höher die Quecksilbersäule im Thermometer steigt, desto mehr summt und brummt es in der Luft. Diese Korrelation lässt sich tatsächlich hinsichtlich des Wespenaufkommens in diesem Jahr ausmachen. Dank der hohen Temperaturen vermehren sich die Wespen bereits seit dem Frühjahr mehr als sonst. Das bekommen auch wir zu spüren. Die Tiere sind zahlreicher und aufdringlicher als sonst. Aber können uns Wespen tatsächlich gefährlich werden? Wie giftig sind sie? Und was gilt es beim Umgang mit ihnen zu beachten? Wir haben die drängendsten Fragen und Antworten für Sie gesammelt.

Was lockt Wespen an?

Es gibt 630 Wespenarten, aber nur zwei von ihnen bedrängen den Menschen: Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Sie bevorzugen sowohl süße Speisen und Getränke als auch Fleisch. Das Protein benötigen Sie für die Aufzucht ihrer Larven. Wespen fühlen sich aber ebenso von bunter Kleidung, Parfum oder parfümierten Cremes angezogen. Um sie wegzulocken, kann man zum Beispiel einen Teller mit Trauben hinstellen.

Wieso sind Wespen dieses Jahr besonders aggressiv?

Wespen sind in diesem Sommer besonders aufdringlich, fliegen nah an Menschen heran, setzen sich auf ihnen nieder und stechen auch schnell mal zu. Grund dafür ist die Dürre, wie Insektenexperte Magnus Wessel gegenüber "Bild" erklärt. Die Wespen finden kaum Wasser und Futter, weshalb sie dem Menschen auf ihrer Suche auch näher kommen als sonst.

Warum darf man Wespen nicht wegpusten?

Wem die Wespen zu aufdringlich werden, der sollte Ruhe bewahren und keineswegs nach ihnen schlagen oder sie wegpusten. Gerade letzteres ist kontraproduktiv. Denn das Kohlendioxid in der Atemluft macht die Wespen aggressiv. Auch auf das Wegschlagen reagieren die Tiere aggressiv und stechen bei Gelegenheit zu.

Sind Wespenstiche giftig?

Wespen geben bei einem Stich Gift ab, das aus unzähligen Komponenten besteht, etwa Proteinen, Aminosäuren und Enzymen. Das Wespengift kann bei Menschen mit einer Insektengift-Allergie allergische Reaktionen hervorrufen. Bei den meisten verschwinden Juckreiz, Rötungen und Schwellungen aber nach einigen Tagen wieder.

Wie gefährlich kann ein Wespenstich werden?

Unter Umständen können Wespenstiche jedoch ärgere Folgen haben. Das betrifft Menschen mit einer Insektengift-Allergie. Ihnen droht im schlimmsten Fall ein anaphylaktischer Schock, der tödlich enden kann. Zu den Anzeichen einer allergischen Reaktion zählen neben Juckreiz, Schwellungen und Quaddeln auch Atemnot, Schwindel, Schluckbeschwerden, Zungenbrennen, Übelkeit und Herzrasen. Betroffene sollten die Beine hochlagern und umgehend den Notarzt verständigen. Das gilt auch bei Wespenstichen im Mund- und Rachenraum, die lebensgefährlich sein können, da die Schleimhaut anschwillt. Diagnostizierte Insektengift-Allergiker sollten stets ein Notfallset in Griffweite haben.

Wie lässt sich ein Wespenstich richtig behandeln?

Wespen können im Gegensatz zu Bienen mehrfach mit ihrem Stachel zustechen. Bleibt er dennoch stecken, sollte er mit den Fingernägeln seitlich herausgekratzt werden, wie "netdoktor.de" empfiehlt. Keinesfalls sollte er zerquetscht werden, da sonst noch mehr Gift in die Wunde gelangt. Mit einem Saugstempel aus der Apotheke kann das Gift aus der Einstichstelle entfernt werden. Anschließend kühlen Sie die Schwellung und den Juckreiz mit Eiswürfeln, einem nassen Waschlappen oder einfach Spucke. Auch eine halbe Zwiebel hilft, da sie entzündungshemmend wirkt.

Wer Wespen tötet, muss Strafe zahlen?

Das Entfernen oder Eliminieren von Wespennestern steht tatsächlich unter Strafe. Wer ein Wespennest ohne vernünftigen Grund entfernt, muss mit einer Geldbuße im vierstelligen Bereich rechnen. Das Zerstören von Hornissen-, Hummel- oder Bienennestern kann sogar mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden, da die Tiere besonders geschützt sind.

Wieso stehen Wespen unter Naturschutz?

Wespen dürfen nicht mutwillig getötet werden. Wie andere wildlebende Tiere auch, stehen sie unter Naturschutz und dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz Paragraph 39 Absatz Nummer 1 nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.

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kad/kns/news.de

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