Duisburg: Haftstrafe für jungen Raser nach tödlichem Unfall
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Erstellt von Sarah Knauth
11.06.2026 17.15
Weil er durch eine Bahnunterführung raste und durch zu hohes Tempo einen tödlichen Unfall verursachte, ist ein junger Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Mitte Dezember 2024 war der damals 18-Jährige nach den Feststellungen des Gerichts mit seinem Auto über Straßen rund um Wesel gerast, hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und war daraufhin mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert. Die 67 Jahre alte Insassin des Fahrzeugs starb später im Krankenhaus.
Er sei in "nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos" unterwegs gewesen, hieß es zur Urteilsbegründung in einer Gerichtsmitteilung. Er war laut einem Gerichtssprecher zuvor mit teilweise 180 Kilometern pro Stunde über die Landstraße bei Wesel gerast.
100 km/h in Tempo-40-Zone
An einer Gefahrenstelle mit Fahrbahnverengung in einer Bahnunterführung habe er dann die Tempobegrenzung deutlich überschritten und sei mit dem entgegenkommenden Auto kollidiert. Laut dem Sprecher hatte er kurz vor dem Unfall noch 100 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho - erlaubt waren 40.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Heranwachsenden ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Einen Tötungsvorsatz konnten die Richter jedoch nicht erkennen. Sie zeigten sich allerdings davon überzeugt, dass der Angeklagte die zulässige Höchstgeschwindigkeit grob missachtet hat. Verurteilt wurde der junge Mann deshalb wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
Das Gesetz, das illegale Autorennen unter Strafe stellt, umfasst auch Fahrer, die durch rücksichtslose Fahrweise und zu hohes Tempo andere gefährden - unabhängig davon, ob ein zweites Fahrzeug beteiligt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de