Brüssel: Regeln für Handwerker in NRW - Brüssel leitet Verfahren ein
Adobe Stock / Dmitry Nikolaev Bild: Adobe Stock / Dmitry Nikolaev
Erstellt von Sarah Knauth
04.06.2026 15.21
Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Deutschland wegen der Wohnsitzvorgabe für bestimmte Handwerker in NRW ein. Nordrhein-Westfalen schreibe als einziges Bundesland vor, dass Handwerker bestimmter Gewerke wie Maurer oder Zimmerleute, die Bauanträge für kleinere Gebäude stellen möchten, in diesem Bundesland wohnhaft, niedergelassen oder beschäftigt sein müssen, kritisiert die Behörde.
Das hindere Handwerker aus anderen Bundesländern und anderen EU-Staaten daran, diese Dienstleistung zu erbringen und sei ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Beanstandungen zu reagieren.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Weitere aktuelle Nachrichten aus dem Ressort "Wirtschaft":
- Schwerin/Swinemünde: Containerhafen in Swinemünde - Sorge in MV um Grundwasser
- Hamburg: Deutlich weniger Gewinn bei Hamburger Energiewerken
- Brüssel/Erfurt: EU genehmigt Finanzhilfen für Flughafen Erfurt
- Berlin: Schneller zum Hauptbahnhof: Die S15 startet am 15. Juni
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de