Verbraucher

Verbotene Pilzarten: Pilzsammler aufgepasst - diese Bußgelder drohen bei Fehlverhalten

Es ist wieder Pilzsaison - wer zu viele einsammelt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen. Bild: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

  • Artikel teilen:
  • Beim Pilzsammeln kann mehr schiefgehen als versehentlich Giftpilze zu sammeln
  • Sammler können auch heftige Bußgelder kassieren, wenn sie den falschen Pilz einstecken
  • Mehr zum Thema Strafen und Bußgelder finden Sie am Ende dieses Beitrags

Aktuell zieht das herbstliche Wetter wieder jede Menge Pilz-Fans in den Wald. Aber: Wer beim Pilzsammeln einfach alle möglichen Gewächse mitgehen lässt, setzt nicht nur das eigene Wohl aufs Spiel, sondern muss auch mit hohen Bußgeldern rechnen. Was beim Sammeln von Pilzen nicht erlaubt ist.

Rentner gehen Pilze sammeln - und erhalten 1.700 Euro Strafe

Stellen Sie sich vor: Sie gehen in den Wald, um Pilze zu sammeln und entdecken dabei mehr als 19 Kilogramm Steinpilze. Sie freuen sich über den riesigen Fund und nehmen ihn mit - doch schon nach kurzer Zeit flattert ihnen eine Rechnung von über 1.700 Euro ins Haus.

So erging es zwei Senioren aus Baden-Württemberg, die nach der erfolgreichen Pilz-Jagd im Wald eine ziemlich saftige Rechnung bekamen. Ein aufmerksamer Beobachter meldete den Vorfall bei der Polizei, nachdem er die Rentner mit einer beachtlichen Menge Steinpilze gesichtet hatte. Der Fall aus 2018 zeigt: Aus dem harmlosen Waldspaziergang kann schnell ein kostspieliges Vergehen werden. Die meisten Hobbysammler wissen nicht, dass strenge Vorschriften regulieren, was wo und in welcher Menge gesammelt werden darf.

Wie viele Pilze darf man aus dem Wald mitnehmen?

Das Bundesnaturschutzgesetz setzt die Grenze für die legal sammelbare Menge bei "geringen Mengen für den persönlichen Bedarf" (BNatschG §39 Absatz 3). Wie groß genau diese Menge ist, wird nicht weiter definiert - jedes Bundesland interpretiert diese Formulierung etwas anders. Die meisten Behörden setzen das Limit allerdings bei etwa zwei Kilogramm pro Person und Tag an.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die sogenannte Handstraußregel anwenden: Nur so viele Pilze sammeln, wie für etwa ein bis zwei Mahlzeiten benötigt werden. Wer dagegen plant, Freunde zu beschenken oder die Ernte zu verkaufen, benötigt zwangsläufig eine behördliche Genehmigung. Die Regelungen mögen etwas kleinkariert wirken, sind aber wichtig, um die natürlichen Pilzbestände vor Raubbau zu schützen. Auch künftige Generationen sollen schließlich noch Pilze in deutschen Wäldern finden können.

So teuer kann es für gierige Sammler werden

Wer zu gierig zulangt, wird schnell merken, dass die Bußgeldkataloge wenig Gnade mit Pilzsündern haben. Im Schnitt werden 100 Euro pro unrechtmäßig gesammeltem Kilogramm fällig, wobei die Strafen laut Bußgeldkatalog je nach Region variieren. Brandenburg droht mit Summen bis zu 20.000 Euro, während andere Bundesländer bei 2.500 Euro starten.

Richtig kostspielig wird es bei gewerblichem Sammeln ohne Genehmigung oder Verstößen gegen den Artenschutz. Hier schnellen die Strafen auf bis zu 10.000 Euro, in besonders schweren Fällen sogar auf 50.000 Euro. Im Schwarzwald kassierten Behörden bei Sammlern über 7.000 Euro ab, nachdem mehr als 70 Kilogramm Waldpilze sichergestellt wurden.

Welche Pilzarten darf man im Wald nicht sammeln?

Folgende Pilzarten sind laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) für Sammler generell tabu und dürfen niemals mitgenommen werden:

  • Trüffel (alle heimischen Arten)
  • Kaiserlinge
  • Schaf-Porlinge
  • Semmel-Porlinge
  • Weißer Bronze-Röhrling
  • Gelber Bronze-Röhrling
  • Sommer-Röhrling
  • Echter Königs-Röhrling
  • Blauender Königs-Röhrling
  • Erlengrübling
  • Saftlinge (alle heimischen Arten)
  • Märzschneck­ling
  • Grünling

Diese Pilzarten dürfen in geringen Mengen und für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:

  • Morchel (alle heimischen Arten)
  • Birkenpilz
  • Rotkappe (alle heimischen Arten)
  • Brätling
  • Schweinsohr
  • Pfifferling (alle heimischen Arten)
  • Steinpilz

In diesen Gebieten ist Pilzsammeln nicht erlaubt

Vorsicht: Von Naturschutzgebieten und Privatwäldern sollten Sammler die Finger lassen. In Nationalparks, Naturschutzgebieten und eingezäunten Forstkulturen herrscht absolutes Sammelverbot. Auch das Betreten von Privatgrundstücken ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers nicht erlaubt. Die Waldgesetze der einzelnen Bundesländer regeln im Detail, welche Gebiete betreten werden dürfen. Wer unsicher ist, kann auch beim örtlichen Forstamt oder der Naturschutzbehörde nachfragen. Diese Stellen erteilen auch Auskünfte über aktuelle Sammelverbote und geschützte Bereiche.

Mehr über Bußgelder und Strafen können Sie in diesen Beiträgen erfahren:

/ife/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.