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Deutsche Bahn News aktuell: RE 5: Störung.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Leonid Andronov

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Ob Unfall, Baumaßnahme oder technische Störung - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisRE 5: Störung.
UrsacheUnbekannte Ursache
Beginn03.06.2026
Ende03.06.2026

RE 5: Störung.

Für Verbindungen im Raum Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Aufgrund einer Bombenentschärfung zwischen Oranienburg und Hohen Neuendorf verkehren die Züge des RE5 am 03.06.2026 zwischen 8 bis 16 Uhr nicht zwischen Oranienburg und Berlin Südkreuz (mit Gegenrichtung). Ein Ersatzverkehr wird zwischen Birkenwerder(b Berlin) und Oranienburg (mit Gegenrichtung) eingerichtet. Nutzen Sie bitte zwischen Berlin und Birkenwerder(b Berlin) die S-Bahn oder andere Verkehrsmittel und informieren Sie sich vorab. Den Ersatzfahrplan der Busse finden Sie unter \"Mehr\"."

"Unbekannte Ursache" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Unbekannte Ursache" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

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Diese Meldung wurde am 27.05.2026 um 12.33 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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