Olpe: Gericht stoppt vorerst Abschussgenehmigung für Wolf bei Olpe
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Erstellt von Sarah Knauth
17.06.2026 13.37
Die untere Jagdbehörde hatte in der vergangenen Woche mit Zustimmung des NRW-Landwirtschaftsministeriums die Abschussgenehmigung erteilt. Damit sollte erstmals in Nordrhein-Westfalen das seit Anfang April geltende geänderte Bundesjagdrecht umgesetzt werden. Demnach darf eine sogenannte "Entnahme" von Wölfen unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, etwa zur Verhinderung land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher Schäden.
"Eintritt vollendeter Tatsachen verhindern"
Laut Verwaltungsgericht ist diese Abschussgenehmigung nun aber faktisch ausgesetzt, bis eine Entscheidung in dem Eilverfahren erfolgt. Wie lange das dauere, sei ungewiss, sagte die Gerichtssprecherin. In dem sogenannten Hängebeschluss werde zur Begründung angeführt, dass "der Eintritt vollendeter Tatsachen" - also der Abschuss des Wolfes - verhindert werden solle.
Aus Sicht der Naturschutzinitiative hätte die jagdrechtliche Genehmigung zur "Entnahme" des Wolfs nicht erteilt werden dürfen, daher habe man am Dienstag den Eilantrag gestellt. Die von der Behörde angewandte Vorschrift verstoße gegen EU-Recht, meint der Verband. Vorgaben aus der FFH-Richtlinie, die den Wolf noch immer schütze, seien nicht vollständig umgesetzt worden. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist ein zentrales Naturschutzgesetz der Europäischen Union.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de