Gerichtsverhandlung: Urteile nach Angriff auf Flüchtlingsunterkunft in Gehren
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Erstellt von Sarah Knauth
29.05.2026 15.03
Nach dem Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Erfurt gegen die sechs Angeklagten unterschiedliche Strafen verhängt. Der Hauptangeklagte habe sich unter anderem der Brandstiftung und Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Holger Pröbstel, bei der Urteilsverkündung. Der Mann soll nach dem Willen der Kammer deshalb für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Außerdem soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, weil er alkoholkrank sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte eine Feuerwerksbatterie im September 2025 in das Zimmer einer dreiköpfigen Flüchtlingsfamilie im Ilmenauer Ortsteil Gehren geworfen hat. Weil sie deswegen in Panik geraten war, sprang die Mutter der Familie aus dem Fenster und verletzte sich. In die Gesamtstrafe für den Mann fließen auch Teilstrafen wegen einiger anderer Taten mit ein.
Bewährungsstrafen und Verwarnungen
Den Mann, der nach Einschätzung des Gerichts eine Fensterscheibe zu dem Zimmer unmittelbar zuvor mit einem Stein eingeworfen und so erst den Wurf der Feuerwerksbatterie ermöglicht hat, verurteilte die Kammer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die anderen Mitangeklagten erhielten einjährige Bewährungsstrafen oder Verwarnungen. Alle Verurteilten sind deutsche Staatsangehörige und zwischen 18 und 22 Jahre alt.
Richter: "Eindeutig fremdenfeindliche Tat"
In seiner Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter Pröbstel deutlich, dass die Kammer von einer rechtsextrem motivierten Tat ausgeht. "Wir haben hier eine eindeutig fremdenfeindliche Tat", sagte Pröbstel. Es sei für die Kammer egal, ob es sich bei den Verurteilten um ideologisch gefestigte Rechtsextremisten handle oder nicht. Die Tat spreche ebenso für sich wie die Tatsache, dass auf dem Weg zum Tatort rechtsextreme Musik abgespielt worden sei. "Es hätte jeder der Beteiligten sagen können: "Ich mach’ nicht mehr mit"", sagte Pröbstel. "Keiner hat’s gemacht, keiner."
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