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Millionen-Panne im Innenministerium: Mega-Gehaltsplus gestrichen – so viel weniger bekommen Merz und Co. nun

Die geplante Besoldungserhöhung für Friedrich Merz soll nun deutlich geringer ausfallen als ursprünglich angedacht. Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

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  • Geplante Mega-Gehaltssprünge für Regierungsspitze gestoppt
  • Beamte ignorierten klare Vorgaben des Innenministers
  • Statt Tausender-Plus gibt es jetzt nur minimale Erhöhungen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Wochenende die geplanten Gehaltssprünge für die Führungsspitze des Bundes kassiert. Der Grund: Beamte seines eigenen Hauses hatten bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Beamtenbesoldung seine ausdrücklichen Vorgaben ignoriert.

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Innenminister Dobrindt setzt Rotstift an - Spitzengehaltserhöhung deutlich eingekürzt

Wie die "Bild" schreibt, hätte der ursprüngliche Entwurf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein jährliches Plus von 65.000 Euro beschert. Stattdessen erhält er nun lediglich die reguläre Tarifanpassung von 773 Euro im Monat. "Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus", teilte das Bundesinnenministerium mit. Die korrigierte Besoldungstabelle soll ab Mai in Kraft treten. Dobrindt hatte seine Mitarbeiter nach Bekanntwerden der Unstimmigkeiten zur Neuberechnung verdonnert.

Stufe Aktuelle Besoldung Alter Entwurf Neuer Entwurf
- Bundespräsident 30.679 Euro 36.723 Euro 31.538 Euro
- Bundeskanzler 27.611 Euro 33.051 Euro 28.384 Euro
- Bundesminister 22.089 Euro 26.441 Euro 22.707 Euro
B 11 Staatssekretäre 16.567 Euro 19.831 Euro 17.030 Euro

Millionen-Geschenk durch Missachtung von Vorgaben

Der vor fünf Tagen veröffentlichte Gesetzentwurf aus dem Innenministerium hätte der Regierungsspitze massive Gehaltszuwächse beschert. Neben dem Kanzler hätten auch die 17 Bundesminister mit einem jährlichen Plus von 52.000 Euro rechnen können. Staatssekretäre, die in den Ministerien die operative Leitung innehaben, wären um 39.000 Euro jährlich bessergestellt worden. Besonders drastisch fiel die Erhöhung bei der Besoldungsgruppe B-11 aus, die für Staatssekretäre gilt. Hier war ein monatlicher Sprung von 3.265 Euro vorgesehen – ein Anstieg um 19 Prozent. Da die Bezüge von Ministern und dem Regierungschef an diese Stufe gekoppelt sind, hätte sich der Effekt nach oben durchgeschlagen. Dobrindt hatte jedoch explizit angeordnet, die B-Besoldungen von den Gehaltssprüngen auszunehmen.

Deutlich abgespeckte Erhöhungen ab Mai für Bundesbeamte

Die überarbeitete Besoldungstabelle zeigt das Ausmaß der Korrekturen. Referatsleiter der Stufe B3 erhalten künftig ein Grundgehalt von 10.572,91 Euro monatlich – ursprünglich waren 10.854,48 Euro vorgesehen. Ihre Erhöhung beträgt damit nur noch 681 Euro statt der zunächst geplanten 963 Euro. Noch stärker fällt die Kürzung bei höheren Positionen aus. Unterabteilungsleiter der Gruppe B6 bekommen lediglich 327 Euro mehr, obwohl anfangs 1.250 Euro zusätzlich eingeplant waren. Bei Abteilungsleitern der Stufe B9 schrumpfte das Plus von knapp 1.800 Euro auf 383 Euro zusammen. Am deutlichsten trifft es die Staatssekretäre: Statt 3.265 Euro monatlich mehr erhalten sie nur noch 463 Euro zusätzlich. Die Bundesminister können mit einem Plus von 618 Euro rechnen. Der Bundespräsident bezieht künftig ein Amtsgehalt von 31.538 Euro.

Verfassungsgericht erzwang Neuordnung der Bezüge

Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025. Die Richter hatten festgestellt, dass die Beamtenbesoldung in Berlin zwischen 2008 und 2020 in weiten Teilen verfassungswidrig war. Rund 95 Prozent der Regelungen in der Besoldungsordnung A, die etwa für Polizisten und Feuerwehrleute gilt, verstießen gegen das Grundgesetz. Der Gesetzentwurf soll die Bezüge nun an die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebenshaltungskosten anpassen. Die ursprüngliche Fassung hätte jährliche Mehrausgaben von über drei Milliarden Euro verursacht. Dobrindt betonte: "Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt." Über den korrigierten Entwurf müssen nun Kabinett und Bundestag entscheiden.

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/sfx/news.de/dpa/stg

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