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Anhebung in zwei Schritten geplant: Pläne für Mindestlohn-Erhöhung ungültig? Rechtsexperte schlägt Alarm

Ist die geplante Mindestlohn-Erhöhung ungültig? Bild: AdobeStock/ Marco2811

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  • Kabinett beschließt Mindestlohn-Erhöhung in zwei Schritten
  • Rechtsexperte schlägt Alarm - Pläne für Mindestlohn-Erhöhung ungültig?
  • Zweifel an Rechtmäßigkeit der festgesetzten Beträge

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett in Berlin hat vergangene Woche eine entsprechende Verordnung beschlossen. Eine weitere Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht nötig.

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Rechtsexperte schlägt Alarm - Pläne für Mindestlohn-Erhöhung ungültig?

Doch in die Debatte um den Mindestlohn mischt sich nun der Rechtsexperte Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen, ein. In einem Beitrag für die Zeitschrift "Recht der Arbeit" zweifelt Picker an der Rechtmäßigkeit der festgesetzten Beträge.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der festgesetzten Mindestlohn-Beträge

Der Grund: Nicht die Politik, sondern eine eigene Kommission mit Vertretern aus Gewerkschaften und Arbeitgebern hat die Höhe der Mindestlohn-Erhöhungen vorgeschlagen. Doch die Empfehlung der besagten Kommission weiche von den Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz ab. Sie "widerspricht höherrangigem Recht und ist deshalb nichtig", zitiert die "FAZ" aus Pickers Text.

Mindestlohn-Erhöhung muss sich an Tarifentwicklung orientieren

Eigentlich müsste sich die Kommission bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren. Doch stattdessen nimmt sie als Grundlage, dass der Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten beträgt. Dabei sei es laut Picker unzulässig, dass sich das Gremium an anderen "Zielbestimmungen, Kriterien und Referenzwerten" orientiere als an der Tarifentwicklung.

Weshalb sich die Bundesregierung mit ihrem Beschluss dem Rechtsexperten zufolge "außerhalb des ihr durch den Parlamentsgesetzgeber gewährten Ermächtigungsrahmens" bewegt. Damit könnte es eine Frage für die Gerichte werden, ob Unternehmen tatsächlich den höheren Mindestlohn zahlen müssen.

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/bua/news.de/dpa

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