Berlin: Richter: Forschende können X in ihrem Heimatland verklagen
Die Berliner Skyline an der Spree. Aktuelle News aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Rico Oder
Erstellt von Sarah Knauth
13.05.2025 12.40
Im Streit um die Bereitstellung von Daten der Kurznachrichtenplattform X für Forschungseinrichtungen zeichnet sich vor dem Landgericht Berlin II ein juristisches Patt ab. In dem Verfahren geht es konkret um die Frage, ob X den Forschern öffentlich verfügbare Daten zur Verfügung stellen muss, damit diese eine mögliche Beeinflussung der deutschen Bundestagswahl auf dem Netzwerk untersuchen können.
Auf Herausgabe der Daten hatte die Nichtregierungsorganisation Democracy Reporting International (DRI) geklagt. Sie wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.
Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":
- Donald Trump News: US-Wirtschaftsbosse bei Trumps Besuch in Riad
- Donald Trump News: Deals, Deals, Deals: Trump im Nahen Osten
- Steve Bannon: Trump-Insider richtet bedrohliche Warnung an den neuen Papst
In der Verhandlung am Dienstag fällte Richter Roland Kapps noch kein Urteil. Er ließ in seinen Äußerungen jedoch erkennen, dass die Zivilkammer eine einstweilige Anordnung gegen X aus dem Februar aus formellen Gründen nicht bestätigen wird. Der Richter vertrat die Auffassung, dass die Kläger zu spät aktiv geworden seien, um eine Eilentscheidung zu erreichen.
Richter: Klage muss nicht in Irland erfolgen
In einem anderen wichtigen Punkt zeichnet sich allerdings eine Niederlage für das Unternehmen von Multimilliardär Elon Musk ab. Kapps widersprach der Rechtsauffassung von X, wonach das Unternehmen in Europa nur in Irland verklagt werden kann, weil dort die Europa-Niederlassung des US-Konzerns sitzt.
Eine Sprecherin der GFF sprach von einem "Riesenerfolg", auch wenn man das Hauptverfahren um die einstweilige Anordnung aller Voraussicht nach verlieren werde. "Die streitige Frage war die internationale Zuständigkeit. Und da hat das Landgericht Berlin jetzt ganz klar gesagt, dass Forschungseinrichtungen in ihrem Mitgliedsstaat klagen können, und zwar an dem Ort, an dem sie sitzen." Dies sei Grundlage dafür, dass es zukünftig überhaupt Verfahren zum Forschungszugang nach dem europäischen Digitalgesetz DSA (Digital Services Act) geben könne. "Keine Forschungseinrichtung wird in Irland klagen. Das ist viel zu umständlich und viel zu teuer", sagte die GFF-Sprecherin.
Die Vertreter von X wollten sich vor Ort nicht zu den Ausführungen des Richters äußern.
Die Klage von DRI und GFF stützt sich auf die Bestimmungen des DSA. Dieser sieht vor, dass "sehr große Plattformen" wie X Forscherinnen und Forschern zu wissenschaftlichen Zwecken Zugriff auf öffentlich verfügbare Daten gewähren müssen. Dabei handelt es sich auch um Statistiken zu Likes, Share-Aktionen und zur Reichweite von Beiträgen.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, YouTube und WhatsApp? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de