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Gas- und Strompreisbremse: "Völlig unrealistisch!" Was bringen die Entlastungen wirklich?

Die Gas- und Strompreisbremse wurde beschlossen. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ by-studio

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Am Mittwoch, dem 2. November, hat die Bundesregierung ein neues Entlastungspaket geschnürt. Damit sollen die Bürger und Bürgerinnen entlastet werden. Zu den Maßnahmen zählen neben dem "Deutschlandticket" für 49 Euro, finanzielle Mittel zur Unterbringung von Geflüchteten und der Wohngeldreform auch eine Strom- und Gaspreisbremse. Doch was bringen die Preisbremsen? Aus vielen Ecken hagelt es Kritik.

Wie hoch fällt die Gaspreisbremse und Soforthilfe für Verbraucher aus?

Neben der Übernahme des Dezemberabschlags der Gasrechnung soll im kommenden Jahr der Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt werden. Der Gaspreis soll für 80 Prozent des vorhergesagten Jahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden. Für Fernwärme liegt der gedeckelte Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Gaspreisbremse greift für die Industrie ab Januar, für Privatkunden ab März. Die Länder konnten sich nicht damit durchsetzen, die "Winterlücke" zwischen Dezemberabschlag und März zu schließen und auch für die Privatkunden eine Preisbremse schon ab Januar zu erreichen. Immerhin haben sie aber die Zusage vom Bund bekommen, dass eine Umsetzung für Februar angestrebt werden soll. Die Preisbremse soll bis April 2024 gelten. Wie bereits zuvor berichtet wurde, einigten sich die Politiker:innen beim Bund-Länder-Treffen darauf, die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärme im Dezember für private Haushalte und kleinere Unternehmen zu übernehmen.

Für Mietverhältnisse ist Folgendes geplant: Die Entlastung des Vermieters soll nach dem Papier an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrags befreit werden. Bei Neuverträgen könne davon ausgegangen werden, dass bereits an die derzeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart worden seien, heißt es. "Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit."

Der entsprechende Gesetzentwurf zur "Soforthilfe" geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll laut Papier am 10. und 11. November zustimmen, der Bundesrat am 11. November - dafür sei eine Sondersitzung notwendig. Bis Anfang November sollen Verfahren und Regelungen für die Bestimmung der zu erstattenden Abschlagshöhe klar sein. Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.

Energiekrise: Strompreisbremse hängt vom Verbrauch ab

Die geplante Strompreisbremse soll dagegen schon "zum 1. Januar 2023 entlastend wirken", wie es im Beschluss von Bund und Ländern heißt. Der Strompreis soll dann auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Diese Begrenzung hängt aber stark vom Verbrauch ab. Dazu heißt es von der Bundesregierung: Die Entlastung orientiere sich "an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde".

Weitere Entlastungen für Kultur und Unternehmen auf den Weg gebracht

Strom- und Gaspreisbremse werden in manchen Bereichen nicht ausreichen, damit sich Einrichtungen und Betriebe finanziell über Wasser halten können, weil sie selbst zum Beispiel kaum Strom und Gas sparen können. Deshalb soll es eine Härtefallregelung geben: 12 Milliarden Euro, davon 8 für Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Das Geld soll aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen, der in der Pandemie für Unternehmenshilfen eingerichtet und nun für die Abfederung der aktuellen Krise mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestattet wurde - zur Finanzierung der Gaspreisbremse und anderer Maßnahmen.

Holzpellets und Ölheizungen: Keine konkreten Entlastungen im Beschlusspapier

Bei Holzpellets und Ölheizungen traf die Regierung noch keine konkreten Aussagen über mögliche Entlastungen.Bund und Länder bleiben in dem Punkt aber noch ziemlich vage. "Mieterinnen und Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert sind, sollen entlastet werden", heißt es im gemeinsamen Beschluss. Und weiter: "Auch für selbstgenutztes Wohneigentum, bei dem die Bevorratung dieser Heizmittel zu unzumutbaren Belastungen führt, ist eine Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung angedacht."

Verbände kritisieren die Beschlüsse zur Strompreisbremse

Die von der Bundesregierung geplante Einführung der Strompreisbremse zum Januar ist aus Sicht der Energiebranche nicht zu schaffen. Die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, erklärte am Mittwoch in Berlin, es solle am 17. November ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das eine Kontingentlösung für Strom ab 1. Januar 2023 und eine Abschöpfung über Mehrerlöse beinhalte. "Das ist zeitlich völlig unrealistisch. Das Gesetz wird erst kurz vor Weihnachten in Kraft treten. Es geht nicht darum, wie bei einem Radio die Lautstärke und die Klangfarbe zu regeln. Sondern es muss eine umgebaute Stereoanlage für einen Massenmarkt mit 40 Millionen Haushalten entwickelt werden."

Auch der Stadtwerkeverband VKU erklärte, eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar sei nicht umsetzbar. "Diese Ankündigung hat bei denen, die es umsetzen sollen, helles Entsetzen ausgelöst", sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "So sehr wir verstehen, dass die Entlastungen schnell greifen sollen, so sehr muss der Blick fürs technisch Machbare geschärft werden: Es gibt noch kein Regelwerk oder fertige IT-Lösungen, die das abbilden."

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/news.de/dpa

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