Augsburg: Lebenslange Haft für Mord an Mutter in Augsburg gefordert
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Erstellt von Sarah Knauth
11.06.2026 12.01
Im Prozess um das Gewaltverbrechen an einer dreifachen Mutter in Augsburg hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt. Der 30-Jährige habe die Frau im Auftrag seines Ziehvaters mit vier Schüssen in den Kopf umgebracht, sagte der Staatsanwalt vor dem Landgericht Augsburg. Hintergrund sei, dass sich die 30-Jährige einige Wochen zuvor von dem Ziehvater getrennt und eine Versöhnung abgelehnt habe.
Der Staatsanwalt verlangte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte die Strafkammer dem folgen, wäre eine Freilassung des deutschen Staatsbürgers nach 15 Jahren auf Bewährung erheblich erschwert. Die beiden Verteidiger des Mannes sollten am Donnerstag ebenfalls noch ihre Plädoyers halten. Das Urteil ist für kommenden Dienstag geplant.
Kinder der Frau waren während der Bluttat in der Wohnung
Der Angeklagte soll keine enge Beziehung zu der Frau gehabt haben. Sein Ziehvater habe ihn laut Anklage jedoch wie einen Detektiv auf sie angesetzt, um sie auszuspionieren. Schließlich sollen beide die Ermordung geplant haben. Der Angeklagte soll in die Wohnung der 30-Jährigen eingedrungen sein und dort auf sie geschossen haben.
Die Frau hatte drei kleine Kinder. Ein Sohn und eine Tochter waren während der Tat in dem Haus und mussten das schreckliche Geschehen miterleben. Die Tochter fand die blutüberströmte Mutter und alarmierte über eine Verwandte die Polizei. Die Neunjährige sagte auch als Zeugin in dem Strafverfahren aus.
Im Laufe des Verfahrens hatte der Vorsitzende Richter Michael Eberle für einen Paukenschlag gesorgt, als er die Theorie eines Auftragsmordes als naheliegend formulierte. In der Folge wurde der 43 Jahre alte Ex-Partner der Frau festgenommen, der zunächst noch als Zeuge in dem Prozess aufgetreten war. Er sitzt nun wegen Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de