Knapp fünf Jahre nach Flut: Frist für Aufbauhilfen nach Flut im Ahrtal endet bald
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Erstellt von Sarah Knauth
30.05.2026 06.03
Unternehmen im flutbetroffenen Kreis Ahrweiler können nur noch bis zum 30. Juni 2026 Wiederaufbauhilfen aus dem nationalen Wiederaufbaufonds beantragen. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin. Die Hilfen sollen den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 unterstützen und richten sich unter anderem an Unternehmen, Kommunen, Privatleute und Vereine.
Die Anträge können online bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz gestellt werden. Nach Angaben der ISB vom 11. Mai wurden bislang knapp 16.800 Anträge und damit rund 1,5 Milliarden Euro bewilligt.
Bund und Länder hatten den Wiederaufbaufonds nach der Flut eingerichtet. 2023 war die Frist auf Initiative von Landrätin Cornelia Weigand und den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen um drei Jahre verlängert worden.
"Wir möchten die Unternehmen auf diesem Wege noch einmal ermutigen, die Möglichkeit der Antragstellung zu nutzen – nach dem 30. Juni 2026 wird es nicht mehr möglich sein", sagte Weigand laut Mitteilung.
Beratung auch nach Erstantrag
Unterstützung bei der Antragstellung bieten den Angaben zufolge die Kammern an. Sie beraten unter anderem zu Härtefallregelungen sowie zur Kombination von Versicherungsleistungen mit staatlichen Aufbauhilfen. "Innerhalb der letzten zwei Monate sind noch einmal mehr Unternehmen an uns herangetreten und haben unsere Beratungsangebote für einen Erstantrag in Anspruch genommen", sagte Regionalgeschäftsführerin Andrea Stenz. "Man merkt: Das Fristende rückt näher."
Seit der Flutkatastrophe hat die IHK laut Stenz bislang 712 Kammerbestätigungen für Unternehmen im Landkreis Ahrweiler ausgestellt. "Diese Bestätigungen sind erforderlich, damit Betriebe einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen können", erklärte sie. "Darüber hinaus haben wir die Unternehmen in den vergangenen nahezu fünf Jahren kontinuierlich bei Fragen rund um die Antragstellung, Fördervoraussetzungen und das Verfahren begleitet."
Diese Unterstützung soll auch über das Fristende am 30. Juni hinaus fortgesetzt werden. Dabei geht es unter anderem um Unterstützung bei der Überprüfung, ob die Gelder für die bewilligten Zwecke verwendet wurden.
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kns/roj/news.de