Maddie McCann: Gericht überprüft Auflagen - darf der Tatverdächtige Deutschland verlassen?
Christian B. gilt als Tatverdächtiger im Vermisstenfall Maddie McCann. Bild: picture alliance/dpa/dpa Pool | Michael Matthey
Erstellt von Sabrina Böhme
09.11.2025 16.21
- Oberlandesgericht in Celle hält Urteil über Auflagen zur Führungsaufsicht für rechtswidrig.
- Weisung nicht konkret genug. Gericht muss Auflagen neu fassen.
- Christian B. darf mutmaßlich Europa bereisen.
Neue Entwicklungen um den Hauptverdächtigen im Vermisstenfall Maddie McCann:Das Oberlandesgericht Celle hat entscheidende Beschränkungen gegen Christian B. aufgehoben. Der 48-jährige kann künftig vermutlich ungehindert durch Europa reisen, berichtet "Bild".
Maddie McCann: Gerichtswende im Fall des Tatverdächtigen
Nach einer Beschwerde seines Verteidigers hat das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle Auflagen für den im Fall Maddie Verdächtigen überprüft. Konkret sei es um mehrere Weisungen an den Tatverdächtigen gegangen, die in der Anordnung der Führungsaufsicht für die Zeit nach seiner Haftentlassung festgehalten seien, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.
Urteil rechtswidrig: Christian B. kann Deutschland verlassen
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte nach seiner Haftentlassung im September durchgesetzt, dass er Deutschland nicht verlassen darf und sich einen festen Wohnsitz suchen im Inland suchen muss. "Das Landgericht muss diese konkrete Weisung konkreter fassen", sagte die Gerichtssprecherin nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Die Richter des Oberlandesgerichts erklärten die verhängten Einschränkungen für rechtswidrig. Eine Person mit Auflagen befinde sich grundsätzlich in Freiheit, argumentierte das Gericht. Die Anordnung, Brückner müsse sich einen festen Wohnsitz in Deutschland suchen, widerspreche gegen geltendes Recht. Seinen Reisepass erhält Brückner nach Informationen der "Bild" vorerst nicht zurück. Nun müsse sich damit das zuständige Landgericht Hildesheim befassen. Über Einzelheiten wollte das Gericht am Montag informieren.
Auflagen gegen Maddie-Tatverdächtigen verhängt
Das Landgericht Hildesheim hatte auch beschlossen, dass der Verdächtige nach seiner Haftentlassung Mitte September im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem für die nächsten fünf Jahre eine Fußfessel tragen muss. Sein Verteidiger hatte daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen. Diese Weisung sei vom Gericht bestätigt worden, teilte die Gerichtssprecherin mit.
Christian B. über Ausreise
Brückners Verteidiger bezeichnete die Gerichtsentscheidung als "erneute Niederlage für die Staatsanwaltschaft Braunschweig". Die Behörde müsse Grundrechte beachten. Eine zeitnahe Ausreise seines Mandanten sei nun möglich. Seit seiner Entlassung aus der JVA Sehnde lebt Brückner mit Fußfessel und ohne festen Wohnsitz. Nach Protesten von Anwohnern verließ er seine erste Unterkunft in Neumünster. Seitdem wohnt er in einem Zelt. Ob er Deutschland verlässt? Gegenüber einem Reporter der "Daily Mail" sagte Christian B.: "Die Polizei wollte mich in Deutschland behalten, um mich zu brechen." Sobald er aber Geld hat, wolle er gehen.
Hauptverdächtiger im Fall der verschwundenen Madeleine McCann
Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Im Juni 2020 informierte die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend darüber, dass sie vom Tod des Mädchens ausgehe und einen Verdächtigen habe.
Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer "massiven Vorverurteilungskampagne". Es gibt keine Anklage in dem Komplex, und es gilt die Unschuldsvermutung. Für die deutschen Ermittlungen zu dem Fall aus Portugal sind die Strafverfolger aus Niedersachsen zuständig, weil der Verdächtige seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig hatte.
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