Während sie schlief: Jugendliche (15) auf Flug vergewaltigt - Täter (44) bekommt Bewährungsstrafe
Auf einem Flug mit Swiss Airline wurde eine Jugendliche (15) von einem Geschäftsmann vergewaltigt. Bild: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert
Erstellt von Sabrina Böhme
22.08.2025 08.21
- Jugendliche (15) während Flug vergewaltigt.
- Täter verurteilt: Gericht setzt Strafe zur Bewährung aus
Auf einem Flug von Mumbai nach Zürich ereignete sich ein schrecklicher sexueller Übergriff. Ein 44-jähriger Passagier vergewaltigte eine 15-Jährige. Der Mann musste sich für seine Tat vor Gericht verantworten. Am Dienstag fiel das Urteil: Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Darüber berichtete zuerst die Neue Züricher Zeitung (NZZ).
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Jugendliche (15) im Flugzeug vergewaltigt
Die Tat ereignete sich auf einem Flug mit Swiss Airline. Die Jugendliche saß neben dem Geschäftsmann aus Indien. Beide kannten sich nicht. Während des Flugs unterhielten sie sich zunächst. Als die 15-Jährige schlief, soll der Mann sie intim berührt und danach missbraucht haben. Die Jugendliche meldete die Vergewaltigung dem Boardpersonal, welches sie umgehend schützte. "Unsere Crewmitglieder haben sich sofort um das Opfer gekümmert, es vom Täter separiert und auf einen anderen Platz gesetzt", sagte ein Sprecher gegenüber "Bild".
Täter (44) verurteilt: Zwei Jahre Bewährung für Vergewaltigung
Der 44-Jährige wurde nach der Landung festgenommen und saß bis zum Prozess in Haft, wie die Oberstaatsanwaltschaft "Bild" erklärte. Es folgt eine Anklage. Am Dienstag fiel dann das Urteil im Missbrauchsprozess. Dazu sagte die Oberstaatsanwaltschaft: "Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Beschuldigten wegen Vergewaltigung und wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind wie von der Staatsanwaltschaft beantragt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Zudem muss der Verurteilte für Verfahrens- und Gerichtskosten im Umfang von mehreren Tausend Franken aufkommen." Seine Strafe muss er aber nicht in einem Gefängnis absetzen. Er ist für zwei Jahre auf Bewährung. Sollte er in dieser Zeit eine weitere Straftat begehen, wird er inhaftiert. Außerdem darf er sich für fünf Jahre nicht mehr in der Schweiz aufhalten.
Der Sprecher der Fluggesellschaft bezeichnete den "Vorfall" als "tragisch". Sie nehmen diese Straftaten "ernst". Für sie sei die Sicherheit ihrer Passagiere wichtig und "Übergriffe" tolerieren sie nicht.
Disclaimer zum Thema Vergewaltigung und Missbrauch:Haben Sie, ein Angehöriger oder Freunde sexuelle Gewalt erlebt? Beim "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" erhalten Sie Hilfe unter der Telefonnummer: 0800 22 55 530.
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