Erschütternde Statistik: Jeden Tag werden 50 Kinder in Deutschland missbraucht
Kerstin Claus (l-r), Holger Münch und Alexander Dobrindt (CSU) sprachen über die neuen Zahlen. Bild: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Erstellt von Felix Schneider
21.08.2025 14.30
- Zahl der Opfer von Kindesmissbrauch ist deutlich gestiegen
- Laut der Statistik des BKA werden rund 50 Kinder pro Tag missbraucht
- Viele der Straftaten spielten sich im Netz ab
Die Polizei hat im vergangenen Jahr 16.354 Fälle im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch gezählt. Das geht aus dem Lagebild "Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen" des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde. In der Mehrheit der Fälle bestand bereits eine Vorbeziehung zwischen Opfer und Täter.
Haben Sie, ein Angehöriger oder Freunde sexuelle Gewalt erlebt? Beim "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" erhalten Sie Hilfe unter der Telefonnummer: 0800 22 55 530. Weitere Hilfsangebote finden Sie hier.
Mehr über Kriminalfälle können Sie in unseren Artikeln "KitKat-Club nimmt Stellung zu mutmaßlicher Vergewaltigung" und "Pfleger hat sich an Patienten im Narkosezustand vergangen" nachlesen.
Zahl der Opfer ist seit 2019 deutlich gewachsen
Die Zahlen stellten Innenminister Alexander Dobrindt (55, CSU), Holger Münch (64), Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) und Kerstin Claus (56), unabhängige Beauftragte des Bundes gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) vor. Aus ihnen geht hervor, dass die Anzahl der Opfer unter 14 Jahren seit 2019 gewachsen ist. Damals wurden 15.936 Kinder laut der Deutschen Kinderhilfe sexuell missbraucht – im vergangenen Jahr waren es 18.085 Kinder.
Zur Erklärung: Während bei den "Fällen" jede angezeigte Straftat gezählt wird, wird bei den "Opfern" jedes betroffene Kind mitgezählt. Dabei kann ein Fall mehrere Opfer haben.
Was ist der Unterschied zwischen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung?
Im Alltag werden "sexueller Missbrauch" und "Vergewaltigung" oft gleichbedeutend verwendet.Zwar sind beides schwere sexuelle Gewaltverbrechen, rechtlich gibt es jedoch einige Unterscheidungen. Ein Blick ins Strafgesetzbuch klärt auf.
Dunkelziffer der Fälle bleibt weitgehend unbekannt
Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten - das sogenannte Hellfeld - wider. Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst. Das Problem: Bei weitem nicht jede Tat wird auch zur Anzeige gebracht. Die Gründe dafür sind laut Studien vielfältig und von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter Angst, Scham und Schuldgefühle sowie Mythen und Vorurteile über sexualisierte Gewalt, die eine Anzeige für die Opfer häufig erschweren.
Speicherpflicht für IP-Adressen soll Erfolge bei Ermittlungen steigern
Die Zahlen seien erschütternd hoch und auf einem inakzeptablen Niveau, so Dobrindt. Der Innenminister bekräftigte das Ziel aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, eine Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen. Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Telekommunikationsanbieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, diese Adressen für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern, damit Täter besser ausfindig gemacht werden können.
Ein Problem gibt es dennoch bei der Bekämpfung von Missbrauch im Netz: Durch Gesetzesänderungen gilt laut der Deutschen Kinderhilfe der Besitz von Kinderpornografie seit Mai 2024 nicht mehr als Verbrechen. Stattdessen wird die Straftat nur noch als Vergehen betrachtet. Die Folge: mildere Strafen, viele Verfahren werden per Strafbefehl erledigt oder eingestellt. In der offiziellen Statistik tauchen sie so nicht mehr auf.
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sfx/news.de/dpa