Bis zu 65.000 Euro Bußgeld drohen: Diese Tiere im Garten zu töten, ist strafbar
Wer eine Wespe grundlos tötet, riskiert ein saftiges Bußgeld. Bild: AdobeStock / GordonGrand
Von news.de-Redakteurin Anika Bube
15.08.2025 07.25
- In Deutschland ist das grundlose Töten vieler Insekten und Schnecken verboten – bei Verstoß drohen bis zu 65.000 Euro Bußgeld.
- Geschützt sind u. a. seltene Wespenarten, Hornissen, Hummeln, Wildbienen und bestimmte Schneckenarten wie die Weinbergschnecke.
- Auch nicht geschützte Arten wie die Deutsche Wespe dürfen nur aus „vernünftigem Grund" getötet werden – was juristisch Auslegungssache ist.
Wespen, Nacktschnecken und Co.: Im Sommer können einige Tierarten regelrecht zur Plage werden. Was viele jedoch nicht wissen, nicht jedes Tier im Garten darf man bekämpfen. Einige Arten stehen unter strengem Naturschutz. Wer dagegen verstößt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland können bis zu 65.000 Euro fällig werden.
Lesen Sie hier mehr zum Thema:
- Vorsicht, tödlich! Lassen Sie sich nur nicht von diesem Insekt stechen
- Mit diesem ungewöhnlichen Trick halten Sie die Wespen fern
Bis zu 65.000 Euro Bußgeld: Das Töten dieser Insekten ist in Deutschland verboten
Zwar stehen die Deutsche Wespe sowie die Gewöhnliche Wespe nicht unter besonderem Artenschutz. Dennoch ist das grundlose Töten der schwarz-gelben Insekten verboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es generell untersagt, "wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten". Wann ein Grund jedoch vorliegt, ist juristische Auslegungssache. Anders sieht es bei bedrohten Arten wie der Kreisel- oder der Knopfhornwespe aus. Wer sie fängt oder verletzt, macht sich strafbar. In Thüringen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen, wenn man ohne vernünftigen Grund eine Wespe fängt, verletzt oder sogar tötet, bei einer besonders geschützten Wespenart können es in Brandenburg sogar 65.000 Euro werden. Laut Roter Liste stehen in Deutschland zahlreiche Wildbienenarten unter besonderem Schutz. So dürfen auch Hornissen, Hummeln oder Wasserkäfer nicht getötet werden.
Achtung! Diese Schnecken stehen unter Naturschutz
Besonders in feuchten Sommern können Schnecken Hobbygärtner:innen förmlich in den Wahnsinn treiben. Doch auch hier gilt: Einige Arten stehen unter strengem Schutz. So sind unter anderem die Nordische Purpurschnecke, die Gefleckte Weinbergschnecke sowie dieGewöhnliche Weinbergschnecke geschützt. Wer eine geschützte Schnecke tötet, riskiert ein hohes Bußgeld. Während im Saarland bis zu 10.000 Euro fällig werden, drohen in Brandenburg bis zu 65.000 Euro Strafe.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion. bua/fka/news.de