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Messer-Attacke von Würzburg: Amokläufer war mehrfach in der Psychiatrie

Trauerkerzen und Blumen liegen vor einem Kaufhaus in der Würzburger Innenstadt, in dem ein Mann Menschen mit einem Messer attackiert hatte. Bild: picture alliance/dpa | Nicolas Armer

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Am 25. Juni gegen 17.00 Uhr betritt ein 24-Jähriger Somalier ein Kaufhaus in der Würzburger Innenstadt, wenig später sind drei Frauen tot und mehrere Menschen teils lebensgefährlich verletzt.

Messer-Attacke von Würzburg: Gedenkveranstaltung für Opfer von Amok-Tat

Fast genau eine Woche nach der Messerattacke wird in der Stadt der Opfer gedacht. Geplant ist etwa eine Menschenkette zum Rathaus. "Wir trauern um die Opfer dieser schrecklichen Messerattacke und wünschen den Verletzten eine baldige Genesung", teilte das Würzburger Bündnis für Demokratie und Zivilcourage mit, das die Trauerveranstaltung am Freitag (02.07.2021, 16.30 Uhr) organisiert. Angemeldet sind außerdem Gedenkkundgebungen aus dem linken und dem rechten Spektrum.

Mit der Menschenkette soll an die Opfer erinnert werden, außerdem wolle man sich mit allen Menschen in Würzburg solidarisch zeigen, die jetzt Vorverurteilungen und Hetze ausgesetzt seien, teilte das Bündnis mit. Auch dieAfD hat eine Veranstaltung angemeldet. Eigentlich wollte sie direkt an den Tatorten einen Kranz niederlegen, die Stadt Würzburg beschied aber einen anderen Ort in einer nahen Straße. Am Bahnhofplatz findet eine Gedenkveranstaltung aus der linken Szene statt, wie die Stadt Würzburg mitteilte.

Ermittlungen nach Messer-Attacke laufen weiter: War der Täter Islamist oder psychisch krank?

Während in der Stadt getrauert wird, laufen beim Landeskriminalamt (LKA) und der Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen weiter auf Hochtouren. Unklar ist zum Beispiel noch das Motiv: Ist der 24-Jährige ein Islamist? Oder psychisch krank und womöglich schuldunfähig? Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, es gebe Indizien für einen islamistischen Anschlag.

Der Mann kommt aus dem Bürgerkriegsland Somalia und reiste am 6. Mai 2015 nach Deutschland ein. In Würzburg war er als Asylbewerber erfasst und lebte zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft. Fest steht: Der 24-Jährige hatte sich wiederholt psychisch auffällig gezeigt. Mehrfach war er in Psychiatrien, einem Bericht der "Main-Post" zufolge bereits fünfmal.

Trauerkerzen und Blumen, sowie ein Kranz der Stadt Würzburg, liegen vor einem Kaufhaus in der Innenstadt, in dem ein Mann Menschen mit einem Messer attackiert hatte. Bild: picture alliance/dpa | Nicolas Armer

Würzburger Messerattacke: Amtsgericht kannte Täter aus vier Verfahren

In den Fokus rückt die Frage, ob man früher hätte ahnen können, dass er gefährlich sein könnte. In vier Verfahren beschäftigte sich das Amtsgericht Würzburg in der Vergangenheit mit der vorläufigen Unterbringung in einer Psychiatrie oder einer Betreuung - angeordnet wurde das aber in keinem der Fälle. In einem Fall hatte eine den Mann behandelnde Einrichtung die Bestellung eines Betreuers sogar angeregt, wie das Amtsgericht am Donnerstag mitteilte. Es habe für eine solche Anordnung aber keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben. Zweimal bedurfte es eigenen Angaben zufolge gar keiner Entscheidung durch das Gericht, ein weiteres Verfahren lief zum Zeitpunkt der Tat noch. Zuvor hatte die "Welt" berichtet.

 

Der 24-Jährige beschäftigte das Amtsgericht auch kurz vor der Tat. Ermittlungen der Betreuungsstelle der Stadt Würzburg hätten Hinweise auf eine Betreuungsbedürftigkeit aufgrund psychischer Auffälligkeiten ergeben, teilte das Gericht mit. Am 23. Juni sei eine Sachverständige mit seiner Begutachtung betraut worden. Zwei Tage später beging der 24-Jährige die Taten, das Verfahren des Amtsgerichts läuft weiter.

Der Mann hatte sich zuvor mehrfach psychisch auffällig gezeigt und war in Psychiatrien gewesen, einem Bericht der "Main-Post" zufolge bereits fünfmal. Am 14. April wurde ein Verfahren um die Bestellung eines Betreuers eingestellt, nachdem dies von einer Einrichtung angeregt worden war, die ihn behandelte. Es sei keine Betreuung angeordnet worden, weil zu der Zeit keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Erfordernis einer Betreuung bestanden hätten, teilte das Gericht mit. Zudem habe man den Mann nach seiner Entlassung trotz mehrfacher Versuche nicht antreffen können.

Am 14. Juni setzte sich der Mann in psychisch angeschlagenem Zustand in ein Auto und kam in eine Psychiatrie. Hier stand erneut eine vorläufige Unterbringung im Raum. Eine gerichtliche Entscheidung sei aber nicht veranlasst worden. Der Mann sei nach einem Tag wieder entlassen worden, da die Psychiatrie damals nicht von einer Fremdgefährdung ausgegangen sei.

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/news.de/dpa

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