Polizei-News Berlin, 14.07.26: Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckt Haftbefehle
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius
Erstellt von Team Datenjournalismus
14.07.2026 13.50
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin hat das Hauptzollamt Berlin heute fünf Haftbefehle in den Bezirken Reinickendorf, Spandau und Pankow vollstreckt. Die Ermittlungen richten sich gegen einen Beschuldigten im Alter von 40 Jahren, der als Geschäftsführer eines Berliner Reinigungsunternehmens tätig ist und vier weitere Beschuldigte im Alter zwischen 24 und 53 Jahren.
Die Ermittlungen der Abteilung für "Organisierte Kriminalität im Wirtschaftsbereich" der Staatsanwaltschaft Berlin und des Regionalen Ermittlungszentrums der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin für Organisierte Kriminalität und Schwere strukturelle Kriminalität haben ergeben, dass der Hauptbeschuldigte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 5,5 Mio. EUR nicht abgeführt haben soll. Arbeitnehmer, die für sein Reinigungsunternehmen tätig waren, soll er nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet und die Schwarzarbeit mit Scheinrechnungen sogenannter Servicefirmen verschleiert haben. Die weiteren Beschuldigten sollen ihn dabei unterstützt haben, indem sie ihn mit diesen Scheinrechnungen ihrer jeweiligen Servicefirmen versorgt haben sollen.
Bereits im November 2025 wurden stadtweit Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten sowie Einsatzorte der Arbeitnehmer erfolgreich durchsucht. Die anschließende intensive Auswertung der Beweismittel hat den Verdacht bestätigt und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin zum Erlass der Haftbefehle durch das Amtsgericht Tiergarten geführt.
Neben den Haftbefehlen wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin auch Vermögensarreste in Höhe von rund 5,5 Mio. EUR gegen den Beschuldigten beim Amtsgericht Tiergarten erwirkt, die ebenfalls durch die Ermittlerinnen und Ermittler des Hauptzollamts Berlin vollstreckt wurden. Insoweit konnten vier Immobilien, Bargeld sowie ein Kraftfahrzeug gesichert werden.
Die Ermittlungen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts und der Tatbeteiligungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Berlin vom 14.07.2026 gegen 13:14 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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