Polizei-News Freiburg im Breisgau, 10.07.26: Zoll überführt Leistungsbetrüger
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt
Erstellt von Team Datenjournalismus
10.07.2026 07.31
Betrug in zwei und in vier Fällen zu Lasten des Jobcenter
Einem 38-jährigen Mann mit Wohnsitz im Markgräflerland konnte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach einen zweifachen Betrug am Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald in Höhe von etwas mehr als 7.000 Euro nachweisen. Die Spur führte nach Frankreich, wo der Mann während des Leistungszeitraums eines halben Jahres zusätzlich selbständige Handwerksarbeiten in und an einem Haus durchgeführt und seinem ebenfalls in Deutschland beheimateten Auftraggeber dafür mehr als 9.000 Euro in Rechnung gestellt hatte. Die Einnahmen hatte er dem Jobcenter gegenüber aber verschwiegen. Auch eine Steuererstattung vom Finanzamt in Höhe von etwa 1.400 Euro hatte er in den Leistungsanträgen nicht angegeben. Die Zöllnerinnen und Zöllner waren dem Mann aufgrund von Erkenntnissen aus einem anderen gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren auf die Schliche gekommen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragte einen Strafbefehl beim Amtsgericht Freiburg, welches eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.500 Euro gegen den Mann verhängte.
In einem weiteren Fall ermittelten die Zöllnerinnen und Zöllner aufgrund eines anonymen Hinweises gegen einen 52-jährigen Freiburger, welcher über einen Zeitraum von rund fünf Jahren ebenfalls Leistungen vom Jobcenter Freiburg bezogen, nebenher aber einen Handel mit Gebrauchtfahrzeugen betrieben hatte. Auf diese Weise hatte der Mann in vier Bewilligungsabschnitten Sozialleistungen in Höhe von rund 22.000 Euro in Anspruch genommen, welche ihm wegen seines anderweitigen Verdienstes nicht zugestanden hätten. Auch in diesem Fall beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg einen Strafbefehl beim Amtsgericht Freiburg, das wegen des Betrugs in vier Fällen eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.400 Euro gegen den Beschuldigten verhängte.
Den Schaden beim Jobcenter müssen beide Betrüger wieder gut machen. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Lörrach vom 10.07.2026 gegen 07:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de