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Polizeifahndung Ulm, 02.07.26: Mietingen - Firmeninhaber ließ sich nicht übervorteilen, dubiose Teerkolonne mit marodem Lkw arbeitete mangelhaft

Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

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Gegen 12 Uhr boten ein 54-Jähriger einem Firmenbetreiber in der Hauptstraße Asphaltierungsarbeiten im Hofraum an. Der Mann stimmte den kleineren Ausbesserungsarbeiten zu und die Arbeiter legten sofort los. Den Asphalt hatten sie schon dabei und wollten diesen für rund 30 Euro pro Quadratmeter einbringen. Einem zufällig anwesenden Bekannten des Firmeninhabers kam dies merkwürdig vor und der Auftragegeber verständigte die Polizei. Das hatte der Kolonnenführer mitbekommen und die Arbeiter verließen fluchtartig die Örtlichkeit. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Fahrzeug mit ausländischer Zulassung führte zum Erfolg. Der Lkw konnte noch in der Hauptstraße fahrend angetroffen werden. In dem befanden sich der 54-Jährige Vorarbeiter und ein 56-jähriger Helfer. Beide stammen aus dem osteuropäischen Raum. Der Lkw befand sich nach einer Überprüfung durch den Verkehrsdienst Laupheim in einem äußerst desolaten Zustand. Es waren mehrere Quertraversen gebrochen. Des Weiteren war die Flanke des linken Vorderrades mehrfach eingeschnitten und der Aufbau des Lkws war an mehreren Stellen komplett durchgebrochen. Deshalb war die Fahrt beendet und der Lkw mit irischer Zulassung durfte nicht mehr weiterfahren. Die Fahrzeugschlüssel wurden einbehalten, ein Transport ins das Heimatland ist nur auf einem Tieflader zulässig. Zum Glück hatte der Firmeninhaber keine Zahlungen an die unseriösen Handwerker geleistet und blieb somit nicht auf einem Schaden sitzen. Möglicherweise traten die Personen noch an anderen Orten im Raum Laupheim und Biberach auf. Mögliche Geschädigte können sich bei der örtlich zuständigen Polizei melden.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die augenscheinlich sehr günstig angebotenen Leistungen der Wanderarbeiter oft nicht fachgerecht und nicht mit der erhofften Qualität ausgeführt werden und Gewährleistungsansprüche im Nachgang in der Regel nicht eingefordert werden können. Nicht selten wird nach der Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten ein höherer Preis gefordert, als zunächst vereinbart worden war. Um sich vor späteren Schäden zu schützen rät die Polizei, derartige Angebote vorab genauestens zu prüfen und im Zweifelsfall nicht darauf einzugehen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Ulm vom 02.07.2026 gegen 11:39 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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