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Polizei-News Kehl, 01.07.26: 40 Tage Haft wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

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Am Dienstagnachmittag (30.06.26) führten Bundespolizisten in Kehl eine Kontrolle eines Nahverkehrszugs durch. Dabei wurde festgestellt, dass sich ein polnischer Staatsangehöriger nicht ausweisen konnte. Der 42-Jährige begleitete die Beamten daraufhin zur Dienststelle. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung. Der Mann war wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 40 Tagen Haft oder Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Offenburg vom 01.07.2026 gegen 09:16 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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