Polizei-News Kreis Borken, 24.06.26: ROADPOL-Kontrollwoche "Alcohol & Drugs" - 30 Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fest - Vier Verletzte
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Friso Gentsch
Erstellt von Team Datenjournalismus
24.06.2026 12.09
Die Bilanz der ROADPOL-Kontrollwoche "Alcohol & Drugs" im Kreis Borken fällt deutlich aus: 30 Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Die Kreispolizeibehörde Borken beteiligte sich in der vergangenen Woche an der europaweiten Aktionswoche. In dem Rahmen führten Einsatzkräfte im gesamten Kreisgebiet gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch. Besonderes Augenmerk legten sie auf die Feststellung von Fahrzeugführern, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnahmen.
An den Kontrollen beteiligten sich Beamtinnen und Beamte der Polizeiwachen und des Verkehrsdienstes. Im Verlauf der Aktionswoche wurden insgesamt 30 Fahrten festgestellt, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss bestand. Gegen die betroffenen Fahrer leiteten die Polizeibeamten entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zudem untersagten sie die Weiterfahrt und stellten in einigen Fällen die Führerscheine sicher.
Wie gefährlich Alkohol im Straßenverkehr ist, zeigen auch vier Verkehrsunfälle aus der vergangenen Woche im Kreis Borken. Dabei standen die Betroffenen nach bisherigen Erkenntnissen unter Alkoholeinfluss und kamen ohne Fremdbeteiligung mit ihren Zweirädern zu Fall. Bei den Unfällen verletzten sich drei Personen leicht und sogar eine Person schwer. Drei der Verletzten waren mit einem Pedelec unterwegs, ein weiterer mit einem E-Scooter.
Die Fälle verdeutlichen eindrücklich, dass Alkohol nicht nur andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sondern auch für die Betroffenen selbst ein erhebliches Risiko darstellt. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Wahrnehmung, das Gleichgewicht, die Reaktionsfähigkeit und die Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigen. Insbesondere auf Zweirädern steigt dadurch das Risiko von Stürzen und schweren Verletzungen erheblich. Besonders bei E-Scootern ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst, dass es sich rechtlich um Kraftfahrzeuge handelt. Für sie gelten daher dieselben strafrechtlichen Grenzen wie für Autofahrer. Wer mit 1,1 Promille oder mehr einen E-Scooter führt, gilt in der Regel als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar.
Die Polizei appelliert daher eindringlich: Wer Alkohol konsumiert oder berauschende Mittel eingenommen hat, sollte kein Fahrzeug führen - unabhängig davon, ob es sich um ein Auto, einen E-Scooter, ein Pedelec oder ein Fahrrad handelt.
Die Kreispolizeibehörde Borken wird auch künftig gezielte Kontrollen durchführen und konsequent gegen Verkehrsverstöße vorgehen. Die Maßnahmen dienen nicht nur der Verfolgung von Verstößen, sondern insbesondere dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Borken vom 24.06.2026 gegen 11:24 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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