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Polizeifahndung Erfurt/Plauen, 15.06.26: Zoll sichert Schusswaffe auf Autobahn 72, Mann aus Polen mit geladener Waffe im Handschuhfach erwischt

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

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Eine geladene Schusswaffe, zwei Magazine sowie mehrere Schuss Munition und CO2-Kartuschen hat der Zoll am Donnerstag (11.06.2026) auf der Autobahn 72 in Höhe Plauen bei der Kontrolle eines Pkw mit polnischem Kennzeichen sichergestellt. Die CO2-betriebene Schusswaffe lag entsichert und schussbereit im Handschuhfach. In der Fahrertürablage befand sich außerdem ein griffbereites Pfefferspray.

Der 27-jährige Fahrer aus Polen gab an, mit seinen zwei Mitfahrern auf dem Weg nach Süddeutschland zu sein und die Schusswaffe nur ab und zu in seiner Freizeit im Wald zu benutzen. Die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis konnte der Mann nicht vorlegen.

Der Zoll stellte die Schusswaffe und Waffenteile sowie das Pfefferspray sicher und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Noch vor Ort musste der 27-Jährige eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro zahlen und konnte seine Fahrt dann fortsetzen.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.

Zusatzinformation:

Der Zoll überwacht den Warenverkehr an den Außengrenzen der Europäischen Union und den innergemeinschaftlichen Warenverkehr durch mobile Kontrollen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Waffen und Munition nur durch Berechtigte und in Übereinstimmung mit den waffenrechtlichen Bestimmungen nach Deutschland und in die Europäische Union verbracht oder mitgenommen werden.

Das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Es ist ratsam, sich vor dem beabsichtigten Verbringen beziehungsweise der Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland zu informieren, ob dies zulässig ist. Gegebenenfalls dürfen in anderen Ländern frei erhältliche Waffen oder Munition nur unter bestimmten Voraussetzungen oder möglicherweise überhaupt nicht in die Bundesrepublik verbracht oder mitgenommen werden.

Die Nichtbeachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der verbrachten oder mitgenommenen Waffen und Munition.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Erfurt vom 15.06.2026 gegen 17:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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