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Polizeimeldung Börde, 13.06.2026: Brand von Mülltonnen und weitere Meldungen

Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt

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Für Haldensleben, die B 71 und Oschersleben hat das Polizeirevier Börde mehrere Meldungen herausgegeben. In diesen heißt es:

Oschersleben: Brand von Mülltonnen

Oschersleben, Arndstraße, 12.06.2026, 23:10 Uhr

Die Rettungsleitstelle informierte die Polizei darüber, dass in der Arndstraße in Oschersleben mehrere Mülltonnen brennen sollen. Bei Eintreffen der Beamten hat sich dies bestätigt. Insgesamt standen 10 Müllcontainer in Brand, welcher durch die Feuerwehr gelöscht wurde.

Durch die Hitzeentwicklung geriet auch die Hausfassade eines Wohnhauses in Mitleidenschaft. Aufgrund der Gesamtumstände vor Ort wird derzeit von einer vorsätzlichen Inbrandsetzung ausgegangen.

Der Gesamtschaden beläuft sich schätzungsweise auf 30.000 Euro.

B 71: Alkoholisiert unterwegs

B 71, Bereich Groß Ammensleben, 12.06.2026, 13:15 Uhr

Am Freitagmittag fiel Beamten des Polizeireviers auf der Magdeburger Straße in Haldensleben ein grauer Renault Kleintransporter mit einer Beschädigung am Fahrzeugheck auf. Aufgrund des Berufsverkehrs war ein unmittelbares Anhalten nicht möglich, so dass die Beamten dem Fahrzeug auf der B 71 in Richtung Magdeburg folgten. Hierbei fuhr der Fahrer wiederholt in Schlangenlinien und geriet mehrfach auf die Gegenfahrbahn, wodurch mehrere entgegenkommende Verkehrsteilnehmer zu starken Bremsmanövern genötigt wurden. Teilweise mussten diese zusätzlich auf den rechten Seitenstreifen ausweichen, um eine mögliche Kollision mit dem Fahrzeug zu verhindern.

Am Abzweig Groß Ammensleben konnte der Transporter schließlich von der Bundesstraße gelotst und einer Kontrolle unterzogen werden.

Hierbei fiel auf, dass der Fahrzeugführer auffällig nervös wirkte und stark verlangsamt auf Ansprachen reagierte. Auch de Herausgabe der geforderten Dokumente erfolgte nur verzögert und nach mehrfacher Aufforderung.

Beim Verlassen des Fahrzeugs musste er sich zudem am Fahrzeug festhalten, um nicht das Gleichgewicht zu verlieren.

Auf Nachfrage gab der Fahrzeugführer an, am Vorabend während des Eröffnungsspiels der Fußball WM erhebliche Mengen Alkohol getrunken zu haben. Laut durchgeführtem Vortest wies er zum Zeitpunkt der Kontrolle immer noch einen Atemalkoholwert von 1,4 Promille auf.

Daraufhin nahmen die Beamten den nunmehr Beschuldigten zur Blutprobenentnahme mit. Gegen den 73-jährigen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Zudem stellten die Beamten den Führerschein des Beschuldigten sicher.

Verkehrsteilnehmer, welche durch die Fahrweise des Beschuldigten gefährdet wurden, werden gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer 03904 / 4780 oder über das Elektronische Polizeirevier ( https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier ) zu melden.

Oschersleben, Alte Post, 13.06.2026, 00:30 Uhr

Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Beamte des Revierkommissariats einen E-Scooter fest, welcher Schlangenlinien fuhr. Bei der daraufhin durchgeführten Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers fest, ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,82 Promille. Der Fahrer durfte die Beamten daraufhin zur Blutprobenentnahme begleitet.

Gegen den 38-jährigen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Haldensleben: Ohne Helm kann teuer werden

Haldensleben, 12.06.2026, 15:30 Uhr

Einer Streife fiel in der Althaldensleber Straße ein Motorroller auf, bei welchem weder Fahrer noch Sozius einen Helm trugen.

Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle gab der Fahrer an, dass er den Roller vor 5 Minuten erst gekauft habe und nur eine Testfahrt machen wollte. Die Überprüfung des Rollers ergab jedoch, dass dieser gar nicht zugelassen und versichert ist. Im weiteren Verlauf stellte sich zudem heraus, dass der 14-jährige Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Somit durfte die Mutter ihren Sohn nach Ende der polizeilichen Maßnahmen vor Ort abholen, den Roller schob er anschließend nach Hause.

Am Ende muss sich der Jugendliche nun anstelle der Ordnungswidrigkeit für den nicht getragenen Helm wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Börde. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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