Polizei-News Speyer, 01.06.26: Unfall mit E-Scooter - Fahrer schwer verletzt
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius
Erstellt von Team Datenjournalismus
01.06.2026 15.50
Am Sonntagabend, kurz nach 18 Uhr, fuhr ein 14-jähriger mit seinem E-Scooter auf dem Radweg in der Waldseer Straße Richtung Ortsausgang.Mehrere unabhängige Zeugen gaben an, dass der E-Scooter mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren war.Kurz vor einer Bushaltestelle bremste der 14-Jährige stark, um eine Kollision mit mehreren Personen auf dem Bürgersteig zu verhindern und kollidierte dabei mit einem Stromkasten. Daraufhin stürzte der Jugendliche und erlitt schwere Verletzungen.Er wurde vom Notarzt vor Ort erstversorgt und anschließend in ein Krankenhaus verbracht.Ermittlungen zu dem E-Scooter ergaben, dass er nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist und laut Hersteller eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erreicht.
Im Zusammenhang mit dem Unfall sollte die Erstversorgung zunächst über einen Notarzt mit dem Rettungshubschrauber erfolgen, dieser musste jedoch seinen Landeanflug abbrechen.Dabei wurde ein Werbeschild eines in der Nähe befindlichen Geschäfts von der Hausfassade gerissen und auf einen geparkten PKW geschleudert, welcher dadurch erheblich beschädigt wurde. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf eine vierstellige Summe.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals auf verschiedene Voraussetzungen zum Fahren von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr hin:
Für die Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr muss der E-Scooter folgendes erfüllen:
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h.
Zwei voneinander unabhängige Bremsen.
Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und sind analog zum Fahrrad geregelt (§ 67 StVZO), Fahrtrichtungsanzeigersind erlaubt.
Mindestens eine helltönende Glocke oder ein anderes genehmigtes Schallzeichen (z. B. Hupe).
Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis ist erforderlich. Ebenso ein gültiges Versicherungs-kennzeichen hinten (in Form einer geklebten Plakette).
Wer darf E-Scooter fahren und welche Regeln müssen beachtet werde?
Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
Bei der Fahrbahnbenutzung gilt:
innerorts:Benutzung von Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.außerorts:Regelung wie innerorts und zusätzlich Benutzung von Seitenstreifen. Die Benutzung der Autobahn oder Kraftfahrstraße ist verboten.
Benutzung anderer Verkehrsbereiche nur mit Zusatzzeichen.
Nur eine Person darf mit und auf dem E-Scooter fahren.
Die Nutzung eines Handys sowie das Ziehen eines Anhängers ist nicht erlaubt.
Für E-Scooter gilt die 0,5 Promille Grenze gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz sowie die 1,1 Promille-Grenze gemäß § 316 Strafgesetzbuch.
Das Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten.
Keine Fahrerlaubnis erforderlich.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Ludwigshafen vom 01.06.2026 gegen 15:14 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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