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Polizei-News Altmarkkreis Salzwedel, 31.05.2026: Personenschaden bei Wildunfall

Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert

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Für Salzwedel und die L11 hat das Polizeirevier Salzwedel mehrere Meldungen herausgegeben. In diesen heißt es:

L11: Personenschaden bei Wildunfall

L11, Rohrberg – Beetzendorf, 30.05.2026, 22:56 Uhr

Am Samstagabend befuhr ein 44-jähriger Mann mit seinem VW Touran samt Anhänger die L11 aus Richtung Rohrberg kommend in Fahrtrichtung Beetzendorf. Auf gerader Strecke traf er auf drei hintereinanderfahrende Mopeds, welche er überholen wollte. Nachdem er bereits zwei Mopeds überholt hatte, kreuzte plötzlich ein Hase von rechts nach links die Fahrbahn. Die 15-jährige Mopedfahrerin versuchte, dem Hasen auszuweichen. Dies misslang, sodass es zeitgleich zu einer Kollision des Hasen mit dem Moped sowie des Mopeds mit dem VW Touran und dem mitgeführten Anhänger kam. Die 15-Jährige verlor daraufhin die Kontrolle über das Kleinkraftrad und stürzte gemeinsam mit ihrem Sozius. Beide Personen verletzten sich bei dem Unfall. Die 15-jährige Fahrerin konnte vor Ort rettungsdienstlich behandelt und anschließend entlassen werden. Die 14-jährige Sozia erlitt schwere Verletzungen und wurde zur weiteren Behandlung in ein Klinikum nach Wolfsburg verbracht. Die Freiwillige Feuerwehr Beetzendorf unterstützte an der Unfallstelle und leuchtete diese unter anderem aus.

An dem VW Touran samt Anhänger sowie an dem Moped entstand Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. Der Hase wurde am Rand der Fahrbahn aufgefunden und von seinen Leiden mit einem Schuss aus der Dienstwaffe erlöst.

Salzwedel: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Salzwedel, Ernst-Thälmann-Straße, 30.05.2026, 13:59 Uhr

Zur Mittagszeit befuhr ein 62-jähriger Mann mit seiner Honda die Ernst-Thälmann-Straße. Der Herr wurde im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle aus dem Verkehr gezogen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten allerdings fest, dass der Herr zwar die Fahrerlaubnis A1 hatte. Allerdings war die Fahrerlaubnis A1 mit zwei Schlüsselzahlen „79.03 und 79.04“ beschränkt. Mit diesen Schlüsselzahlen dürfen nur dreirädrige Kraftfahrzeuge geführt werden. Dies hätte der Fahrzeugführer nicht gewusst. Nun wird gegen den deutschen Herrn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Salzwedel. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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