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Polizei-News Trier, 17.05.26: Gullydeckel ausgehoben - Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Aktuelle Polizeimeldung: Verkehrsunfall Bild: Adobe Stock / Stefan Körber

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Am Sonntag, den 17.05.2026 gegen 06:30 Uhr wurde die Polizeiinspektion Trier über einen herausgehobenen Gullydeckel im Bereich der B49 in Höhe des Zurlaubener Ufers in Trier informiert.

Ein aufmerksamer Bürger hatte den geöffneten Kanalschacht bemerkt und die Polizei informiert.

Das Ausheben eines Gullydeckels kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß §315 b StGB betrachtet werden, was eine Straftat darstellen könnte.Der oder die Täter haben den Gullydeckel auf der Straße zurückgelassen. Dies hat dazu geführt, dass sich auf der Fahrbahn ein Hindernis befand.

Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass Verkehrsteilnehmer, die durch den herausgehobenen Gullydeckel gefährdet worden sein könnten, sich bei der Polizeiinspektion Trier unter der Rufnummer 0651-98344150 melden können. Die Polizeiinspektion Trier ist darüber hinaus auf der Suche nach Zeugen, die möglicherweise sachdienliche Hinweise bezüglich des bzw. der Täter geben können.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Trier vom 17.05.2026 gegen 10:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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