Polizei-News Erfurt, 07.05.26: Zoll prüft Kurier- und Paketdienstleister in Thüringen, Südwestsachsen - über 300 Arbeitnehmer kontrolliert
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte
Erstellt von Team Datenjournalismus
07.05.2026 14.06
Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Kurier-, Express- und Paketdienstleistungsgewerbe hat der Zoll am Mittwoch (06.05.2026) insgesamt zehn Depots und Verteilzentren kontrolliert (vier in Thüringen und sechs in Südwestsachsen).
Im Fokus standen alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von Sendungen. Der Zoll kontrollierte daher auch die Zusteller auf den Verkehrswegen.
100 Zöllnerinnen und Zöllner (70 in Thüringen und 30 in Südwestsachsen) waren in Thüringen und Südwestsachsen im Einsatz und befragten insgesamt 313 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen (231 in Thüringen und 82 in Südwestsachsen).
Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll außerdem, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.
Beschäftigte der Kurier-, Express- und Paketdienste haben einen Anspruch auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Der Zoll stellte in 60 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen:
- Mindestlohn: 36 (35 Thüringen, 1 Südwestsachsen)
- Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 14 (12 Thüringen, 2 Südwestsachsen)
- Sozialleistungsmissbrauch: 1 (Südwestsachsen)
- Sonstige (zum Beispiel fehlende Arbeitszeitaufzeichnung): 9 (8 Thüringen, 1 Südwestsachsen)
An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Der Zoll wird die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Erfurt vom 07.05.2026 gegen 13:29 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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