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Polizei-News Stuttgart, 06.05.26: Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit: Hauptzollamt Stuttgart prüft 125 Paketlieferanten von 21 Unternehmen

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt

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Insgesamt 125 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 21 Unternehmen wurden heute, am 06.05.2026 durch Stuttgarter Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu ihrem Beschäftigungsverhältnis als Paketlieferanten befragt.

Der Einsatz fand im Rahmen einer bundesweite Schwerpunktprüfung mit dem Fokus auf die Kurier-, Express- und Paketzustellungsbranche statt. Die Prüfung des Hauptzollamt Stuttgart fand dabei auf dem Gelände eines Transportdienstleisters statt, die dort angetroffenen Beschäftigten sind jedoch insgesamt 21 Unternehmen zuzuordnen.

Für Beschäftigte dieser Branche gelten besondere Bestimmungen, wie die Pflicht zum Mitführen der Ausweispapiere, das Führen von Stundenaufzeichnungen oder auch die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem ersten Tag der Beschäftigung.Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft zudem, ob die Bezahlung des gesetzliche Mindestlohns von 13,90 Euro je Zeitstunde eingehalten wird. Beispielsweise durch mangelnde Entlohnung von Überstunden, Zeiten der Beladung der Fahrzeuge oder der Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort wird der Mindestlohn oftmals unterschritten, wie vergangene Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zeigten.Daneben ist der Einsatz von Subunternehmen branchenüblich. Bei den entsprechend kleineren Subunternehmerfirmen kann im Bereich der Hinterziehung von Beiträgen zur Sozialversicherung zum Teil eine erhöhte Anzahl prüfungsrelevanter Sachverhalte festgestellt werden.

Die 91 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamt Stuttgart stellten heute Verdachtsmomente für verschiedene Verstöße fest, darunter:

  • 2x Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Nichtanmeldung der beschäftigten zur Sozialversicherung)
  • 1x Verdacht auf Betrug durch Sozialleistungsmissbrauch
  • 2x Verdacht auf Nichtführen von Stundenaufzeichnungen
  • 1x Verdacht auf Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitserlaubnis
  • 1x Verstoß gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren

Zur Überprüfung dieser Verdachtsmomente werden nun durch den Zoll Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Unternehmen durchgeführt.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Stuttgart vom 06.05.2026 gegen 13:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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