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Polizei-News Monheim am Rhein, 27.04.26: 13-jähriger E-Scooter-Fahrer bei Alleinunfall schwer verletzt -

Aktuelle Polizeimeldung: Verkehrsunfall Bild: Adobe Stock / Stefan Körber

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Am Freitag, 24. April 2026, verunfallte in Monheim am Rhein ein 13-Jähriger mit einem gemieteten E-Scooter. Er wurde schwer verletzt zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 16:25 Uhr befuhr ein 13-Jähriger mit einem E-Scooter, den er zuvor bei einem E-Scooter-Verleih gemietet hatte, den Gehweg entlang der Rheinuferpromenade.

Aus bisher ungeklärter Ursache verlor er plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem parallel fahrenden E-Scooter eines weiteren 13-Jährigen. Er verlor das Gleichgewicht und stürzte.

Schwer verletzt wurde er von alarmierten Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht, wo er zur stationären Behandlung verblieb. Der weitere E-Scooter-Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt.

Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall zum Anlass nehmen, um auf die aktuell gültigen Regeln bei der Benutzung eines E-Scooters hinzuweisen:

  • E-Scooter dürfen erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren genutzt werden.
  • Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
  • E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht.
  • Die Nutzung von Radwegen und Radfahrstreifen ist erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. In der Fußgängerzone sowie auf Gehwegen sind E-Scooter verboten.
  • Es gelten die Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Mettmann vom 27.04.2026 gegen 09:59 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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