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Polizei-News Düsseldorf, 21.04.26: Bundespolizei verhaftet drei Reisende am Flughafen Düsseldorf - Für einen endet die Reise in der JVA

Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

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Am gestrigen Montag (20.04.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen drei gesuchte Personen fest.

Zu Beginn kontrollierten die Bundespolizisten am Vormittag einen Deutschen, der beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Der 53-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht. Im Februar dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den bereits im Juni 2018 zu drei Monaten Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung initiiert.Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Duisburger den Justizbehörden überstellt.

Montagnachmittag wurde eine Nigerianerin festgestellt, die sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen die 29-Jährige lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Wuppertal vor. Diese hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges und Computerbetruges gegen die im September 2023 Verurteilte ausgestellt. Die Fahndung wurde veranlasst, da auch sie sich der Strafvollstreckung entzogen hatte.Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte die im Ruhrgebiet lebende Frau die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 65 Tagen abwenden und ihre Heimreise fortsetzen.

Knapp zwei Stunden später kontrollierten die Bundespolizeibeamten einen 41-jährigen Niederländer, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Die Ausreisekontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Kleve im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den Mann erlassen hatte.Durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 40 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte auch der in den Niederlanden lebende Reisende seinen Weg fortsetzen und somit die Erzwingungshaft in Höhe von zwei Tagen abwenden.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 21.04.2026 gegen 08:07 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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