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Polizei-News München, 26.03.26: Allgemeinverfügung Hauptbahnhof München Mitführverbot u.a. gefährlicher Gegenstände und Waffen

Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / Christoph Reichwein

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Die Bundespolizei führt im Zeitraum vom 27. bis 29. März 2026 vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl von Gewaltdelikten erneut einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes durch.

Die Bundespolizei erhöht mit einem verstärkten Einsatz von Polizeikräften auf Grundlage ihrer Lagebeurteilung an den Brennpunkten, insbesondere an den Großstadtbahnhöfen aber auch an Bahnhöfen in mittelstädtischen Gebieten, die wahrnehmbare polizeiliche Präsenz und führt gezielte Maßnahmen der Gewaltprävention durch.

Darüber hinaus hat die Bundespolizei im genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof München erlassen. Sie gilt von27. März 2026, 15 Uhr bis einschließlich 29. März 2026, 03 Uhr.Dadurch sollen die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende, Bahnhofsmitarbeitende und Polizei- wie Sicherheitskräfte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Bei Verstößen kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Bestimmungen wie Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht (www.bundespoizei.de/allgemeinverfuegung). Zudem wird durch Plakate und Presseaussendungen darauf hingewiesen.

Ergänzende Hinweise:

Mitführen bedeutet:

Jederzeitiger unmittelbarerer Zugriff - egal ob am Körper, in Kleidungsstücken, einer Tasche oder einem Rucksack befindlich.

Warum in diesem Zeitraum - Warum München?Die Auswertung polizeilicher Statistiken hat ergeben, dass insbesondere der Genuss alkoholischer Getränke in diesem Zeitraum Gewalttaten hervorbringt. Mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände steigern die Gewaltbegehung, wie auch die Intensität. Dies kann zu erheblichen Verletzungen bei Angegriffenen führen.Die Kontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenhaft. Das Verbot gilt grundsätzlich für jede und jeden Reisenden. Die Beamten werden stets eine Einzelfallprüfung vornehmen. Dabei spielen glaubhaft dargebrachte Beweggründe, der Alkoholisierungsgrad oder Gemütszustand aber auch polizeiliche Erkenntnisse zum Gegenüber eine gewichtige Rolle.

Was passiert bei Verstößen?Bei Verstößen wird, sofern nicht andere gesetzliche Verstöße (wie z. B. gegen das Waffengesetz) festgestellt werden, ein Zwangsgeld angedroht und im Wiederholungsfall im Geltungszeitraum verhängt. Die Höhe wird dem Einzelfall angemessen individuell bestimmt und beträgt i.d. R. etwa 200 Euro; kann jedoch auch höher (bis 25.000 Euro) festgesetzt werden. Zudem werden Gegenstände sichergestellt, die erst nach Ablauf der Allgemeinverfügung, und sofern es sich nicht Einziehungs- oder Verfallsgegenstände handelt, zurückgegeben.

Das anhängende Symbolbild sowie der Aushang kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 26.03.2026 gegen 11:02 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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